Am 1.9.2020 tritt das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung voll umfänglich in Kraft. Die kontrovers diskutierte Neuordnung der Ausbildung nicht-ärztlicher Psychotherapeuten bringt einige Änderungen mit sich.
Erstmals wurden mit Einführung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 Regelungen zur eigenständigen Ausübung der Psychotherapie durch nicht-ärztliche Psychotherapeuten geschaffen. Seither behandeln nicht-ärztliche Psychotherapeuten Patienten, ohne dass die Therapie durch einen Arzt an sie delegiert wird.
Voraussetzung für die Berufsausübung ist der Erwerb der Approbation – einer staatlichen Zulassung, die neben Psychotherapeuten in Deutschland nur Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern erteilt wird.
Nicht-ärztliche Psychotherapeuten erhielten die Approbation bislang erst mit Abschluss einer umfangreichen postgradualen psychotherapeutischen Ausbildung.
Bisheriger Ausbildungsweg
Voraussetzung für eine Approbation als Psychotherapeut/Psychotherapeutin war bislang
für die Behandlung Erwachsener:
- der Abschluss eines Studiums der Psychologie
für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen:
- der Abschluss eines Studiums in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik,
jeweils gefolgt von einer mehrjährigen theoretischen und praktischen psychotherapeutischen Ausbildung auf der Grundlage eines wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahrens. Erst der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung führte zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Neuer Studiengang Psychotherapie schließt direkt mit Approbation ab
Absolventen eines Studiums der Psychologie oder (Sozial-)Pädagogik sind in unterschiedlichsten Berufsfeldern tätig.
Für diejenigen, die das Berufsziel Psychotherapeutin oder Psychotherapeut haben, wird es künftig einen universitären (Master-)Studiengang geben, der gezielt auf diese spätere Tätigkeit ausgerichtet ist.
Gemäß Psychotherapeutenausbildungsreform wird das neue Studium mit Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung unmittelbar zur Erteilung der Approbation führen. Die Inhalte des aus einem dreijährigen Bachelor mit anschließendem zweijährigen Master bestehenden Studiengangs sind in der Approbationsordnung für Psychotherapeuten näher geregelt.
Wann das neue Studienangebot tatsächlich verfügbar ist, kann von Universität zu Universität unterschiedlich sein. Eine Approbation nach altem Recht ist in einer Übergangsfrist noch bis 2032 möglich.
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung setzt vertiefte Weiterbildung voraus
Ähnlich einer Facharztweiterbildung können Absolventen des neuen Studiengangs nach der Approbation eine mehrjährige vertiefte Weiterbildung in einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannten Behandlungsverfahren absolvieren. Dabei können sie sich auf die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. Vorgesehen ist die Bezeichnung Fachpsychotherapeut/Fachpsychotherapeutin.
Wie bisher sind nicht-ärztliche Psychotherapeuten erst mit dem Fachkundenachweis zur Eintragung ins Arzt(/Psychotherapeuten)register sowie zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt.
Neu ist: Für die praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung, die Psychotherapeuten unter anderem an klinisch-psychiatrischen Einrichtungen ableisten, erhalten sie künftig eine festgelegte Vergütung.
Neuregelung der Berufsbezeichnung
Die Bezeichnungen Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und ärztlicher Psychotherapeut dürfen nur bei Vorliegen einer Approbation verwendet werden.
Anbieter von Psychotherapie mit einer sektoralen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ("Heilpraktiker für Psychotherapie") sind in aller Regel ohne Approbation tätig. Sie durchlaufen eine Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt, Art und Umfang der zugrundeliegenden Ausbildung können jedoch unterschiedlich sein.
Als Berufsbezeichnung für die Absolventen des neuen Studiengangs wird der Begriff "Psychotherapeut/Psychotherapeutin" festgelegt.
Die bisherigen Bezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" werden künftig entfallen. Alle, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.8.2020 geltenden Fassung besitzen, dürfen jedoch weiterhin unter dieser Bezeichnung praktizieren.
Psychotherapeutisch tätige Ärzte wie beispielsweise Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können sich weiterhin als "ärztliche" Psychotherapeuten bezeichnen.
Verordnung von Psychopharmaka bleibt Ärzten überlassen
Zu kontroversen Diskussionen im Vorfeld führten insbesondere die zunächst im Gesetzentwurf vorgesehenen Modellversuchsstudiengänge, in denen angehende nicht-ärztliche Psychotherapeuten auch Kompetenzen zur Verordnung von Psychopharmaka erwerben sollten.
Dieser Ansatz wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren fallengelassen. Die Verordnungsbefugnis für Medikamente bleibt damit in den Händen von Ärztinnen und Ärzten.
Psychotherapie-Bedarf bei Krebspatienten
Adressen spezialisierter Ansprechpartner für Krebspatienten mit Psychotherapie-Bedarf bietet der Krebsinformationsdienst. Eine Umkreissuche hilft, Adressen von ambulant psychotherapeutisch tätigen Psychoonkologen in Wohnortnähe zu finden.
Die Konfrontation mit einer Krebsdiagnose erleben die meisten Betroffenen als einen erheblichen Einschnitt ins Leben. Der Umgang mit einer potenziellen Lebensbedrohung, mit eingreifende Therapien und krankheitsbedingten Einschränkungen – all das stellt eine große Herausforderung dar. Wie Studien zeigen, leidet rund ein Drittel aller Krebspatienten unter einer komorbiden psychischen Störung und hat damit prinzipiell Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung. Weitere Patienten leiden unter einer allgemein hohen Belastung oder bedeutsamen Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität.
Eine Fachdisziplin, die sich mit der besonderen Situation Krebsbetroffener auseinandersetzt, ist die Psychoonkologie. Ärztliche und nicht-ärztliche Psychotherapeuten haben die Möglichkeit, sich im Rahmen psychoonkologischer Fort-/Weiterbildungscurricula auf die Begleitung von Krebspatienten zu spezialisieren.
Auf seinen Internetseiten hält der Krebsinformationsdienst ein Verzeichnis mit Adressen psychotherapeutisch tätiger Ansprechpartner mit anerkannter psychoonkologischer Weiterbildung vor. Alle aufgeführten Ansprechpartner haben eine akademische medizinische oder psychosoziale Grundausbildung, eine psychotherapeutische Aus-/Weiterbildung sowie ein von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkanntes psychoonkologisches Curriculum absolviert. Rund 90 Prozent der Adressinhaber sind approbierte Psychotherapeuten oder Ärzte.
Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen
Rechtlicher Rahmen
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThAusbRefG, PDF) im Bundesgesetzblatt
Überarbeitete Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen (PsychThApprO, PDF)
Weitere Quellen (Auswahl)
Zusammenfassende Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern des Bundesgesundheitsministeriums
Psychoonkologie im Nationalen Krebsplan
S3-Leitlinie Psychoonkologie (aktuell in Überarbeitung):
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatienten, Langversion 1.1, 2014, AWMF-Registernummer: 032/051OL
Für Ihre Krebspatienten
Unterstützungsmöglichkeiten auf einen Blick finden Krebspatienten, ihre Angehörigen und Interessierte in unserem Informationsblatt Psychoonkologische Hilfen bei Krebs (PDF).
Der Krebsinformationsdienst hat auf seinen Seiten weitere Informationen zum Thema Krankheitsverarbeitung zusammengestellt.
krebsinformationsdienst.med: Service für Fachkreise
aktuell – evidenzbasiert – unabhängig
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