Hautkrebs vorbeugen: Schutz vor UV-Strahlung
- Ultraviolette (UV) Strahlung gilt als Hauptrisikofaktor für fast alle Arten von Hautkrebs. Deshalb ist ein wirksamer UV-Schutz wichtig, um Hautkrebs vorzubeugen.
- Heute ist der Schutz vor ultravioletter Strahlung fester Bestandteil der Empfehlungen zur Krebsvorbeugung.
- Der folgende Text informiert zu UV-Schutzmaßnamen – für Kinder und Erwachsene.
Sonnenschutz: Maßnahmen gegen UV-Strahlung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und/oder die deutsche Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs empfehlen folgende Maßnahmen, um sich nachhaltig vor intensiver und übermäßiger UV-Strahlung zu schützen:
- starke Sonne meiden – In der Mittagszeit scheint die Sonne stärker als vormittags oder nachmittags. Daher sollten Sie besonders zwischen 11 und 15 Uhr Schatten suchen. Tipp: Verlegen Sie gegebenenfalls Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden.
- Kleidung tragen – Den besten Schutz vor UV-Strahlung bietet Kleidung, die kein Licht durchlässt. Tragen Sie außerdem eine Kopfbedeckung, die Ohren und Nacken schützt.
- Augen schützen – Tragen Sie eine Sonnenbrille mit UV-Schutz-Gläsern und schauen Sie niemals direkt in die Sonne, auch nicht mit Sonnenbrille.
- Sonnencreme verwenden – Auf alle unbedeckten Körperstellen sollten Sie ausreichend Sonnenschutzmittel auftragen. Was dabei wichtig ist, lesen Sie unter Sonnencreme richtig verwenden.
- Sonnenbrand meiden – Da jeder Sonnenbrand das Risiko für Hautkrebs erhöht, sollten Sie Sonnenbrände unbedingt vermeiden.
- Babys und Kinder schützen – Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren sollten mit nackter Haut gar nicht in die Sonne. Bei Kindern jeder Altersstufe sollten Sie konsequent auf den Sonnenschutz achten.
- im Wasser gut schützen – Tragen Sie spezielle Badekleidung und cremen Sie nach dem Baden das Sonnenschutzmittel nach.
- über Medikamente informieren – Achten Sie auf Nebenwirkungen durch Sonnenstrahlung, holen Sie im Zweifel ärztlichen Rat ein.
- Solarien meiden – Gehen Sie nicht ins Solarium. Besonders jüngere Menschen sollten dies beachten.
- Vorbild sein – Eltern sollten ihren Kindern den richtigen Umgang mit Sonnenstrahlung vermitteln.
Beachten Sie diese Sonnenschutzmaßnahmen bestenfalls in absteigender Reihenfolge. Das bedeutet: Meiden Sie vorrangig direkte Sonnenstrahlung auf die Haut und bedeckten Sie sie zuerst mit lichtundurchlässiger Kleidung. Sonnencreme sollte nicht an erster Stelle stehen und nur für unbedeckte Hautstellen verwendet werden.
Wenn UV-Strahlung in die Augen eindringt, kann sie diese schädigen. Daher berücksichtigen die Schutzmaßnahmen der Behörde und der Fachgesellschaften auch den UV-Schutz der Augen.
Tipp: Lippen reagieren besonders empfindlich auf UV-Strahlung, schützen Sie daher auch Ihre Lippen – zum Beispiel mit einem Lippenpflegestift mit Lichtschutzfaktor.
Zum Weiterlesen
Die Ratschläge zum Sonnenschutz des Bundesamts für Strahlenschutz finden Sie auf der Internetseite des BfS "Tipps zum UV-Schutz".
Auch in der deutschen Leitlinie zur Hautkrebsprävention finden sich Empfehlungen zum UV-Schutz.
Beim Sonnenschutz beachten
Besonders wichtig für angemessenen Sonnenschutz ist es, den persönlichen Hauttyp zu berücksichtigen. Und auch wenn Sie Sonnencreme anwenden, gibt es einiges zu beachten.
Darüber hinaus können noch weitere Faktoren hilfreich sein, um im Vorhinein abzuschätzen, wie viel Sonnenschutz in der aktuellen Situation notwendig ist. Wie stark die Sonnenstrahlung wirkt, hängt von mehreren Aspekten ab, beispielsweise von der aktuellen Wetterlage.
Wetterlage: Wie stark die Sonne scheint – und damit wie viel UV-Strahlung auf Menschen wirkt, die sich im Freien aufhalten – ist nicht immer gleich. Einfluss hat unter anderem die Jahreszeit oder wie stark bewölkt der Himmel ist.
Um das aktuelle Risiko an einem bestimmten Ort abzuschätzen, hilft der UV-Index. Er gibt an, wie stark die Sonne aktuell scheint und in den nächsten Tagen in etwa scheinen wird – und damit, wie viel Sonnenschutz nötig ist.
- Den UV-Index können Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz oder beim Deutschen Wetterdienst einsehen.
- Mehr zum UV-Index lesen Sie unter: Kurz erklärt: UV-Index oder unter Ultraviolette Strahlung.
Eine dünne Wolkendecke hält kaum UV-Strahlung ab und auch im Schatten sind Sie einer geringen UV-Strahlung ausgesetzt. Achten Sie daher stets auf einen ausreichenden Schutz.
Fachleute empfehlen, nicht nur die aktuelle Wetterlage, sondern auch Faktoren wie die Höhenlage und die Reflexion der UV-Strahlung beim Sonnenschutz zu beachten.
Höhenlage: Je höher man sich über dem Meeresspiegel aufhält, desto stärker wirkt die UV-Strahlung auf Menschen. Das bedeutet: Im Gebirge benötigen Sie mehr Sonnenschutz – zum Beispiel einen höheren Lichtschutzfaktor der Sonnencreme. Das gilt besonders, wenn die Sonne stark scheint.
Reflexion: UV-Strahlung kann von einigen Oberflächen zurückgeworfen werden. Dazu gehören unter anderem Wasser, spiegelnde Flächen und helle Untergründe wie etwa Schnee oder Sand. Durch eine Reflektion verstärkt sich die Wirkung der UV-Strahlen auf den Menschen – und je stärker die Sonne scheint, desto mehr wird reflektiert.
Medikamente: Wenn Menschen bestimmte Medikamente einnehmen, sollten sie besonders auf einen wirksamen Sonnenschutz achten. Dazu gehören:
- Immunsuppressiva, also Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken. Denn diese Arzneimittel erhöhen das Hautkrebsrisiko.
- viele Krebsmedikamente, die die Haut empfindlicher gegenüber Sonnenstrahlung machen – wie etwa manche Substanzen, die für eine Chemotherapie oder eine zielgerichtete Therapie eingesetzt werden.
- einige unterstützende Arzneimittel, wie beispielsweise bestimmte Antibiotika, Kortikosteroide oder Antidepressiva – auch sie Sie machen die Haut empfindlicher gegenüber Sonnenstrahlung.
Fachleute empfehlen für einen besonders wirksamen Sonnenschutz vor allem die pralle Sonne zu meiden und eine Sonnenbrille, eine Kopfbedeckung sowie lichtundurchlässige lange Kleidung zu tragen. Außerdem sollte man einen Sonnenschutz mit sehr hohem Lichtschutzfaktor (50+) sowie UV-A-Filter verwenden und dieses regelmäßig nachcremen.
Vorheriger Hautkrebs: Menschen, die bereits an Hautkrebs oder einer Vorstufe von Hautkrebs erkrankt sind oder waren, benötigen ebenfalls einen konsequenten Sonnenschutz. Dies soll weitere Hautschäden vermeiden.
UV-Schutz auch bei der Arbeit
Erwerbstätige Menschen, die im Freien arbeiten, sind während ihrer Arbeitszeit regelmäßig der UV-Strahlung ausgesetzt. Fachleute gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der UV-Strahlung, die sie im Leben trifft, sich aus ihrem Berufsalltag ergibt. Dies kann langfristig ihr Risiko für Hautkrebs erhöhen. Aber auch künstliche Quellen, wie zum Beispiel beim Schweißen, können Personen im beruflichen Umfeld UV-Strahlung ausgesetzt sein.
Zum Schutz von Beschäftigten im Freien vor der UV-Strahlung der Sonne gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen.
Wichtig: Menschen, die beruflich UV-Strahlung ausgesetzt sind, sollten die Sonnenschutzmaßnahmen ihres Betriebs wahrnehmen.
Zum Weiterlesen
Broschüre "Licht und Schatten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien.
Den individuellen Hauttyp beachten
Die Ratschläge zum Umgang mit UV-Strahlung gelten für alle Menschen. Dennoch ist nicht jede Person gleichermaßen empfindlich gegenüber UV-Strahlung: Der individuelle Hauttyp bestimmt, wie viel Sonne man verträgt – und wie stark man sich vor der Sonne schützen sollte.
Besonders empfindlich sind Menschen mit heller Haut und hellblonden oder roten Haaren. Sie bekommen im Hochsommer ungeschützt häufig schon nach 5 bis 10 Minuten einen Sonnenbrand und werden praktisch nicht braun. Für sie sind angemessene Schutzmaßnahmen besonders wichtig.
Wichtig zu wissen: Für Kinder spielt der Hauttyp keine Rolle: Ihre Haut ist immer besonders empfindlich und braucht daher stets intensiven Schutz.
Die verschiedenen Hauttypen
Den eigenen Hauttyp sollte man also beim Sonnenschutz beachten. Das folgende Video erklärt, welche Hauttypen es gibt.
Hauttypentest: Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert über die verschiedenen Hauttypen. Dort können Sie auch Ihren persönlichen Hauttyp selbst testen und grob eingrenzen – letztlich kann aber nur eine Hautärztin oder ein Hautarzt den Hauttyp zuverlässig bestimmen.
Eigenschutz nicht überschätzen: Auch Menschen mit einem eher unempfindlicheren Hauttyp sollten sich angemessen vor der Sonne schützen. Denn Sonnenbrände und andere Schäden durch UV-Strahlung sind selbst bei Menschen mit sehr dunkler Haut nicht völlig ausgeschlossen, wenn auch sehr selten.
Darüber hinaus kann die Haut zwar einen leichten Eigenschutz gegen UV-Strahlung aufbauen, dieser schützt allerdings nicht so stark, wie manche Menschen glauben. Selbst eine Haut, die gebräunt oder an die Sonne gewöhnt ist, bietet auf Dauer keinen ausreichenden Schutz vor Langzeitschäden der UV-Strahlung. Dies zeigen Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
Sonnencreme richtig verwenden
Wenn Sie Sonnencreme verwenden, sollte dies nicht automatisch dazu führen, dass Sie sich länger in der Sonne aufhalten. Beachten Sie außerdem die anderen Schutzmaßnahmen.
Moderne Sonnenschutzmittel können Hautschäden wirksam vorbeugen, wenn man sie richtig anwendet. Ob das Hautkrebsrisiko allerdings tatsächlich durch den Gebrauch von Sonnencreme sinkt, ist bisher wissenschaftlich nicht eindeutig belegt und wird weiter erforscht. Und auch sehr wirkungsvolle Sonnenschutzmittel können nicht vollständig vor Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung schützen.
Dennoch ist ein wirksamer UV-Schutz fester Bestandteil der Empfehlungen zur Hautkrebsvorbeugung – und auch die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln.
Das Bundesamt für Strahlenschutz und/oder die deutsche Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs empfehlen Folgendes, um Sonnencreme richtig anzuwenden:
- passenden Lichtschutzfaktor wählen – Wenn Sie Sonnencreme verwenden, sollten Sie einen angemessenen Lichtschutzfaktor auswählen.
- verwenden Sie ausreichend Creme – Tragen Sie etwa 2 Milligramm Sonnenschutzmittel für 1 Quadratzentimeter Haut gleichmäßig auf. Wenn Sie weniger verwenden, verringert sich der angegebene Lichtschutzfaktor. Tipp: Für den gesamten Körper sind es ungefähr 40 Milliliter Sonnencreme oder etwa 4 gehäufte Esslöffel.
- rechtzeitig eincremen – Tragen Sie die Sonnencreme rund 30 Minuten bevor Sie in die Sonne gehen auf.
- regelmäßig nachcremen – alle 2 Stunden und nach dem Baden. Doch Achtung: Dies verlängert die Schutzzeit nicht, erhält sie aber.
- auf UV-A-Filter achten – Auf dem Produkt sollte das UV-A-Siegel sichtbar ausgewiesen sein. Denn dann schützt die Creme nicht nur vor kurzwelliger UV-B-Strahlung, sondern auch vor der langwelligen UV-A-Strahlung, die tiefer in die Haut eindringt.
- prüfen Sie die Inhaltstoffe – So können Sie überprüfen, ob Stoffe enthalten sind, auf die Sie überempfindlich reagieren könnten.
Wichtig zu wissen: Auch korrekt angewendet können Sonnenschutzmittel nicht vollständig vor UV-Strahlung schützen. Daher sollten Sie stets auch auf andere UV-Schutzmaßnahmen achten.
Der Lichtschutzfaktor
Lichtschutzfaktor (LSF): gibt an, wie viel länger Sie durch den Schutz der Sonnencreme in der Sonne sein können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen; berücksichtigt nur UV-B-Strahlung
Jeder Mensch hat einen gewissen Eigenschutz der Haut. Die sogenannte Eigenschutzzeit gibt an, wie lange die Haut ohne Schutz der Sonne ausgesetzt sein kann, bis sie einen Sonnenbrand bekommt. Wie lange die persönliche Eigenschutzzeit ist, hängt vor allem vom individuellen Hauttyp und der aktuellen Wetterlage ab. Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie sehr ein Sonnenschutzmittel die Eigenschutzzeit verlängert.
Tragen Sie beispielsweise ein Produkt mit dem Lichtschutzfaktor 20 auf, können Sie sich 20-mal länger in der Sonne aufhalten als ohne das Sonnenschutzmittel. Menschen mit einer Eigenschutzzeit von etwa 10 Minuten können sich dann etwa 200 Minuten – also etwas mehr als 3 Stunden – draußen aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.
Kein Sonnenschutzmittel schützt vollständig vor UV-Strahlung und auch ein sehr hoher Lichtschutzfaktor garantiert kein absolut "sicheres" Sonnenbad.
Gut zu wissen: Langzeitschäden der Haut können nicht nur nach einem Sonnenbrand entstehen. Um Hautschäden zu vermeiden, sollten Sie laut Fachleuten die Schutzzeit, die sich durch den Lichtschutzfaktor ergibt, nie vollständig ausnutzen.
Je höher der Lichtschutzfaktor eines Produkts, desto höher ist der UV-Schutz. Sonnenschutzmittel werden nach ihren Lichtschutzfaktoren in die folgenden 4 Schutzstufen unterteilt.
- Leichter Schutz: LSF 6 bis 10
- Mittlerer Schutz: LSF 15 bis 25
- Hoher Schutz: LSF 30 bis 50 und
- Sehr hoher Schutz: LSF mehr als 50
Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz sollten Kinder Produkte mit einem LSF von mindestens 30 verwenden und Erwachsene von mindestens 20 – je nach Hauttyp und Sonnenschein sollten Sie aber möglicherweise einen höheren LSF wählen.
Menschen mit empfindlicher Haut oder Personen, die sich im Gebirge, im Schnee, in und am Wasser und/oder in südlichen Ländern aufhalten, sollten nach Meinung von Fachleuten besser einen höheren Lichtschutzfaktor (LSF) wählen. Dies gilt auch für den Hochsommer. Dann empfiehlt sich ein LSF von 50 und höher.
Um den ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, ist es wichtig, die empfohlene Menge Sonnenschutzmittel zu verwenden. Wenn Sie weniger auftragen, verringert sich die angegebene Schutzwirkung um etwa zwei Drittel. Ein sparsam aufgetragener LSF 30 hat also nur die Schutzwirkung eines LSF 10.
Zum Weiterlesen
Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert ausführlich zum UV-Schutz durch Sonnencreme.
Sonnencreme: Ein gesundheitliches Risiko?
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind Sonnenschutzmittel, die in der Europäischen Union (EU) erhältlich sind, nicht schädlich für die Gesundheit. Sie erhöhen nach derzeitigem Wissensstand auch nicht das Risiko für Krebs.
Sonnenschutzmittel sind kosmetische Produkte. Das bedeutet: Jedes Produkt und jeder enthaltene Inhaltsstoff – also auch alle UV-Filter – werden zunächst durch ein wissenschaftliches Gremium der EU-Kommission auf ihre Sicherheit überprüft. Erst dann dürfen sie in der EU verkauft werden. Hersteller können UV-Filter also nur einsetzen, wenn sichergestellt und nachgewiesen ist, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind.
Auf Bundesebene prüft das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Sicherheit marktüblicher UV-Filter und bewertet die meisten prinzipiell als gesundheitlich unbedenklich.
UV-Filter: Sonnenschutzmittel wie etwa Sonnencreme enthalten Filter, die die UV-Strahlung nicht bis zur Haut durchlassen. Durch diese sogenannten UV-Filter können sie die Haut vor direkter Sonnenstrahlung schützen.
- Physikalische Filter (mineralische Filter) wirken durch mikroskopisch kleine Partikel. Diese Nanopartikel legen sich wie ein feiner Schleier auf die Haut und spiegeln die UV-Strahlung an der Hautoberfläche.
- Chemische Filter (organische Filter) hingehen nehmen die UV-Strahlen auf und wandeln sie in Wärme um. Sie können leichter Hautallergien auslösen.
Viele Produkte kombinieren physikalische und chemische UV-Filter – enthalten also beide Filtersubstanzen.
Zum Weiterlesen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung beantwortet Fragen und Antworten zu gesundheitlichen Risiken durch Sonnenschutzmittel.
Früherkennung von Hautkrebs
Durch regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge sollen auffällige Veränderungen der Haut möglichst früh festgestellt werden. Denn: Wenn die Ärzte Hautkrebs früh erkennen, haben die Betroffenen meist bessere Heilungschancen.
In Deutschland gibt es zur Früherkennung das sogenannte Hautkrebs-Screening. Es gehört zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm. Während der Untersuchung kontrolliert eine speziell geschulte Ärztin oder ein speziell geschulter Arzt die gesamte Haut auf auffällige Veränderungen.
Gut zu wissen: Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Zusatzleistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen: Sie zahlen das Hautkrebs-Screening beispielsweise auch für jüngere Menschen. Wer möchte, kann sich bei der eigenen Krankenkasse über Besonderheiten erkundigen.
Selbstuntersuchung: Zusätzlich sollten Sie Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen. Wenn Ihnen dabei verdächtige Veränderungen auffallen, sollten Sie diese von einer Hautärztin oder einem Hautarzt abklären lassen.
Zum Weiterlesen
Mehr zur Vorsorgeuntersuchung und zur Selbstuntersuchung lesen Sie unter Hautkrebs-Früherkennung.
Vitamin D: Wie viel Sonne ist nötig?
Während zu starke UV-Strahlung unumstritten zu bleibenden Hautschäden führt, ist eine gewisse Sonnenbestrahlung der Haut notwendig für die Gesundheit. Denn UV-B-Strahlung regt an, dass sich im Körper Vitamin D bildet. Dies ist wichtig für den Stoffwechsel von Kalzium und Phosphat und hilft so dabei, Knochen aufzubauen oder zu erhalten.
Ein kompletter Sonnenschutz kann zu einem Mangel an Vitamin D führen – dies ist aber unter normalen Umständen nicht zu erwarten. Denn bereits eine geringe Sonnenbestrahlung reicht aus, um die Menge von Vitamin D zu bilden, die für die Gesundheit notwendig ist. Zudem kann der Körper Vitamin D speichern.
Laut Fachleuten reicht es aus, 2- bis 3-mal wöchentlich etwa die Hälfte der Zeit, in der man ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde, im Freien zu verbringen. Für Menschen mit dem in Deutschland häufigen Hauttyp II reichen von Frühling bis Herbst etwa je 12 Minuten an 2 bis 3 Tagen pro Woche aus, um ihren Vitamin-D-Bedarf zu decken. Hände, Arme und Gesicht sollten dabei unbedeckt und ohne Sonnenschutz sein.
Achtung – wenn Sie sich länger in der Sonne aufhalten, ist ein angemessener UV-Schutz notwendig.
Weil für Säuglinge und Kleinkinder der Sonnenschutz besonders wichtig ist, sollten sie in Absprache mit dem Kinderarzt bis zum zweiten Frühsommer nach der Geburt Vitamin-D-Präparate erhalten.
Vitamin-D-Mangel: Menschen, die nicht ausreichend mit Vitamin D versorgt sind, sollten dies laut Fachleuten nicht durch zusätzliche UV-Bestrahlung ausgleichen. Bei einem diagnostizierten Vitamin-D-Mangel kann man unter ärztlicher Aufsicht Vitamin-D-Präparate einnehmen. Diese sind meist jedoch nur für Risikogruppen notwendig – zum Beispiel Säuglinge, Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Personen, die nicht oder nur wenig nach draußen gehen.
Zum Weiterlesen
Konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D vom Bundesamt für Strahlenschutz in Zusammenarbeit mit dem UV-Schutz-Bündnis
Detailwissen: Sonne und Hautkrebsrisiko
Hauptsächlicher Risikofaktor für fast alle Arten von Hautkrebs ist ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung). Sie ist ein natürlicher Teil der Sonnenstrahlung und wird auch künstlich in Solarien eingesetzt.
Je mehr UV-Strahlung ein Mensch im Laufe des Lebens ausgesetzt ist, umso stärker steigt das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Aber auch durch kurzzeitige intensive UV-Strahlung, die in der Regel zu einem Sonnenbrand führt, wird die Haut langfristig geschädigt.
Auch wenn UV-Strahlung die Hauptursache für Hautkrebs ist, kann selbst ein konsequenter UV-Schutz die Erkrankung nicht sicher verhindern. Denn bei der Krebsentstehung spielen weitere Faktoren eine Rolle – vor allem zufällige Fehler, die in der Erbsubstanz mit der Zeit entstehen.
Immer mehr Menschen erkranken an Hautkrebs: Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr neu an Hautkrebs erkranken, ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Mittlerweile erhalten in Deutschland etwa 230.000 Menschen jährlich die Diagnose heller Hautkrebs und rund 23.000 erkranken an schwarzem Hautkrebs. Fachleute gehen davon aus, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen.
Den Grund hierfür sehen Expertinnen und Experten vor allem darin, dass sich die Freizeitgewohnheiten der Menschen verändert haben. Sie setzen sich heute viel intensiver der Sonne aus als früher und reisen häufiger in sonnige Länder.
Aber auch Schönheitsideale haben vermutlich dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen an Hautkrebs erkranken. Mit dem Ziel einer möglichst braungebrannten Haut gehen sie häufiger ins Solarium oder sonnen sich ausgiebiger.
Zusätzlich spielen veränderte Umweltbedingungen eine Rolle: Ist die Ozonschicht der Atmosphäre gestört, kann mehr UV-B-Strahlung die Erdoberfläche erreichen. Über Europa kommt es durch die globale Erwärmung nach bisherigem Wissen vermehrt zu kleinen Ozonlöchern. Ob durch den Klimawandel auch generell die UV-Strahlung auf der Erde zunimmt und dies zukünftig einen Einfluss darauf hat, wie häufig Hautkrebs auftritt, ist noch unklar.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
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- am Telefon kostenlos unter 0800 – 420 30 40, täglich von 8 bis 20 Uhr
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Informationen des Krebsinformationsdienstes
Weißer und schwarzer Hautkrebs
Informationsblatt "Hautkrebsrisiko UV-Strahlung: Wie kann man sich schützen?" (PDF)
Quellen zum Weiterlesen (Auswahl)
Patientenleitlinie
Das "Leitlinienprogramm Onkologie" der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AMWF) bietet eine Gesundheitsleitlinie zur Prävention von Hautkrebs.
Leitlinien
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.0, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL (abgerufen am: 18.06.2021)
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms, Langversion 3.3, 2020, AWMF Registernummer: 032/024OL (abgerufen am: 18.06.2021)
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut, Langversion 1.1, 2020,AWMF Registernummer: 032/022OL (abgerufen am: 18.06.2021)
S2k-Leitlinie Basalzellkarzinom der Haut, Langversion 2018, AWMF Registernummer: 032/021 (abgerufen am: 18.06.2021)
Weitere Leitlinien zu Hautkrebs finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AMWF).
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Umfassende Informationen zum Thema bietet das Bundesinstitut für Strahlenschutz auf seiner Internetseite Schutz vor UV-Strahlung. Es informiert auch über die verschiedenen Hauttypen und gibt Informationen zum UV-Index sowie aktuelle Prognosen für Deutschland.
UV-Schutz-Bündnis
Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation verschiedener Gesellschaften, Organisationen und Behörden, darunter auch das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ziel des Bündnisses ist, den Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung zu verbessern. Mehr Informationen bietet die Internetseite des BfS zum UV-Schutz-Bündnis.
Pädagogische Materialien zum Sonnenschutz für Kinder und Jugendliche
Die Kampagne "Clever in Sonne und Schatten" bietet Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern kostenlose Informationsmaterialien zum UV-Schutz für Kinder von der Kita bis zur Grundschule – auch Schülerinnen und Schüler sportbetonter Schulen werden angesprochen. Die Materialien sind wissenschaftlich fundiert, werbefrei, unterhaltsam und leicht umsetzbar.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Informationen für Beschäftigte zum sicheren Umgang mit UV-Strahlung gibt es auf der Internetseite der BAuA zu optischer Strahlung.
Die Bundesanstalt informiert auch über die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor optischer Strahlung.
Im Auftrag der BAuA entstand das Projekt Untersuchung des Eigenschutzes der Haut gegen solare UV-Strahlung bei Arbeitnehmern im Freien (PDF).
Europäischer Kodex zur Krebsbekämpfung
Im aktuellen Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung empfehlen Fachleute, zu viel Sonne zu vermeiden – besonders für Kinder, Sonnenschutz zu verwenden und auf Sonnenbänke zu verzichten. Auf der Internetseite der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO können Sie den Kodex in englischer Sprache einsehen, es gibt aber auch eine deutsche Übersetzung des Kodex.
Weiterführende Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Thema Sonne und UV-Belastung finden Interessierte auf der Internetseite des Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung zu Sonne/UV-Belastung.
Europäische Kommission
Informationen in Englisch zur Prüfung und Standardisierung von Sonnenschutzmitteln gibt es auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu Sonnenschutzmitteln.
Fachartikel (Auswahl)
Bauer, J. Prävention des malignen Melanoms. Onkologe 18, 224–229 (2012). doi:10.1007/s00761-011-2096-7.
Boniol M, Autier P, Boyle P, Gandini S. Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and meta-analysis. BMJ. 2012;345:e4757. doi:10.1136/bmj.e4757.
Burgard B, Schöpe J, Holzschuh I, Schiekofer C, Reichrath S, Stefan W, Pilz S, Ordonez-Mena J, März W, Vogt T, Reichrath J. Solarium Use and Risk for Malignant Melanoma: Meta-analysis and Evidence-based Medicine Systematic Review. Anticancer Res. 2018;38:1187–1199. doi:10.21873/anticanres.12339
Chahoud J, Semaan A, Chen Y, Cao M, Rieber AG, Rady P, Tyring SK. Association Between β-Genus Human Papillomavirus and Cutaneous Squamous Cell Carcinoma in Immunocompetent Individuals-A Meta-analysis. JAMA Dermatol. 2016;152:1354–1364. doi:10.1001/jamadermatol.2015.4530.
Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) Monographie 100D: IARC Working Group on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans. Radiation. IARC Monogr Eval Carcinog Risks Hum. 2012;100(Pt D):7-303.
Rueegg CS, Stenehjem JS, Egger M, Ghiasvand R, Cho E, Lund E, Weiderpass E, Green AC, Veierød MB. Challenges in assessing the sunscreen-melanoma association. Int J Cancer. 2019;144:2651–2668. doi:10.1002/ijc.31997.
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Erstellt: 05.05.2022
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