Frauenärzte bieten beschwerdefreien Patientinnen häufig eine Ultraschalluntersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Sie hoffen, damit Krebs der Eierstöcke, ein sogenanntes Ovarialkarzinom, früh zu erkennen. Die Kosten für die Untersuchung werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zwischen 9 und 22 Euro müssen Patientinnen daher selbst bezahlen. Aber benötigen Frauen die Untersuchung überhaupt? Ist ihr Nutzen bewiesen? Diesen Fragen widmet sich die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in ihrem aktuellen Beratungsfall des Monats.
Ein sicherer Nachweis, dass der Eierstock-Ultraschall bei der Krebsfrüherkennung nützlich ist, fehlt bislang, so die UPD. Ergeben hatte dies Mitte letzten Jahres eine groß angelegte Untersuchung mehrerer wissenschaftlicher Studien durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die Untersuchung zeigt, dass Krebs im Frühstadium mit dem Eierstock-Ultraschall nicht häufiger festgestellt wird als ohne diese Untersuchung. Die Wissenschaftler fanden auch keinen Beleg dafür, dass eine frühe Behandlung die Sterblichkeit senken kann oder mit einer höheren Lebensqualität einhergeht.
Oft werden beim Ultraschall Auffälligkeiten entdeckt, bei denen nicht sicher ist, ob es sich um Krebs handelt. Dann sind weitere Untersuchungen notwendig, meist ein operativer Eingriff. Aber: Nur bei einer von 20 operierten Frauen wird dann auch Krebs gefunden.
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Über den Beratungsfall des Monats informiert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=595&cHash=b6f70b0dd1.
Wer weitere Fragen zu individuellen Gesundheitsleistungen oder sonstigen sozialrechtlichen Themen hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden. Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon oder vor Ort in den regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar. Alle Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de aufgeführt.
Eine Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur zitierten Untersuchung kann unter www.dimdi.de/static/de/hta/aktuelles/news_0317.html nachgelesen werden. Der gesamte Bericht ist kostenlos verfügbar unter http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta280_bericht_de.pdf als PDF-Datei.
Über IGeL-Leistungen informiert der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) unter www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php?action=view&id=58#gesundheitsproblem.
Weiterführende Informationen bietet auch die Meldung des Krebsinformationsdienstes "Kein Beleg für einen Nutzen: Vaginales Ultraschallscreening auf Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs".
Allgemeine Hintergründe zur Sonographie bietet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums in seinem Text "Ultraschalluntersuchung: Schallwellen zur Krebsdiagnose".
Interessierte finden weitere Informationen zur gesetzlichen Früherkennung und IGeL-Leistungen im Text "Früherkennungsuntersuchungen: Ein Überblick" des Krebsinformationsdienstes.
Informationen zur Vorbeugung finden sich in den Texten "Vorbeugung und Früherkennung: Aktuelles Wissen für die Krebsprävention".