Arztsuche

Krebs: Gute Ärzte finden

Hausärzte, Fachärzte, Versorgungszentren – wann bei Krebs zu welchem Arzt?

Letzte Aktualisierung: 16.07.2020
Hinweis

Alle Informationen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die genannten Quellen beziehen sich auf die Situation in Deutschland.

  • Es gibt in Deutschland keinen Facharzt, der für alle Krebserkrankungen gleichermaßen zuständig ist: Als Krebsspezialisten können Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten.
  • Spezialisierungen, Qualifikationen und Weiterbildungen machen Mediziner nach dem Studium auf den verschiedensten Gebieten zum Experten für die Betreuung von Krebspatienten.
  • Im folgenden Text erfahren Sie, woran man Ärztinnen und Ärzte erkennt, die auf Krebs spezialisiert sind.

Bis 1992 konnten Hausärzte ihre Praxis ohne eine spezielle Weiterbildung eröffnen, als sogenannte praktische Ärzte. Heute arbeiten als Hausärzte überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin oder hausärztlich tätige Internisten, also Fachärzte für Innere Medizin.

Hausärzte sind für die meisten Menschen die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Auch wenn sie normalerweise nicht auf Krebs spezialisiert sind, nehmen sie erste Untersuchungen vor und überweisen bei Krebsverdacht zu Fachärzten oder Klinikambulanzen. Sie können auch weiterhin in die Behandlung eingebunden bleiben: als vertraute Ansprechpartner, an die man sich wie bisher bei nicht krebsbezogenen Problemen wendet.

Bei vielen Schwerkranken spielen Hausärzte und Hausärztinnen eine wichtige Rolle bei der Versorgung und Pflege zuhause.

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV):

Besonders wichtig ist der Kontakt zum Hausarzt für Krebspatienten, die einen Vertrag zur "Hausarztzentrierten Versorgung" mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht unter anderem vor, dass man für den ersten Kontakt zum Facharzt oder zur Klinikambulanz auf jeden Fall eine Überweisung des Hausarztes benötigt.

Zum Weiterlesen

Die jeweils gültige Weiterbildungsordnung liegt bei den Landesärztekammern. Allgemein gängige Facharztbezeichnungen und die Voraussetzungen für weitere Zusätze findet man auch bei der Bundesärztekammer.

Auf Praxisschildern und im Internet findet man verschiedene Angaben zur Qualifikation eines Arztes oder einer Ärztin. Was bedeuten die Begriffe?

Fachgebiet: Dahinter verbirgt sich, worauf sich ein Mediziner spezialisiert hat. Die Facharzt-Weiterbildung dauert mehrere Jahre, zusätzlich zu Studium, praktischer Ausbildung und staatlicher Zulassung, der Approbation. Beispiele sind etwa die Fachgebiete Innere Medizin (Internisten), Frauenheilkunde (Gynäkologen), Strahlentherapie und viele mehr.

Schwerpunkt: Innerhalb eines Fachgebiets können sich Ärztinnen und Ärzte weiter spezialisieren. Dies dauert bis zu weiteren drei Jahren. Viele Möglichkeiten gibt es beispielweise im Fachgebiet Innere Medizin: Pneumologen sind auf Lungenerkrankungen und auch Lungenkrebs spezialisierte Internisten. Gastroenterologen kennen sich mit Krankheiten von Magen und Darm und auch Krebs aus. Internisten mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie sind wichtige Ansprechpartner für Menschen mit Leukämien, Lymphomen, aber auch vielen weiteren Krebserkrankungen.

Zusatzbezeichnung: Diese Angaben kommen zum Fachgebiet und zur Schwerpunkt-Weiterbildung noch hinzu. Beispiele sind etwa Röntgendiagnostik, Spezielle Schmerztherapie oder auch Psychotherapie. Internisten, Gynäkologen und einige weitere Fachärzte können sich in Medikamentöser Tumortherapie weiterbilden: Damit sind sie Ansprechpartner für Chemotherapien und weitere besondere Arzneimittel gegen Krebs. Palliativmediziner sind besonders ausgebildet für die Betreuung Schwerkranker.

Die meisten Krebspatienten und Krebspatientinnen benötigen schon bei der Diagnosestellung und auch im Lauf ihrer Erkrankung mehrere Spezialisten. Daher entscheiden sich viele für die Betreuung durch eine Klinikambulanz, wo Fachärzte verschiedener Richtungen zusammenarbeiten.

  • Doch auch niedergelassene Ärzte schließen sich immer häufiger zu Teams zusammen. Dies wurde in den letzten Jahren durch neue Gesetze und Änderungen im Sozialgesetzbuch V gefördert.

Gemeinschaftspraxis, Praxengemeinschaft, Ärztehaus: In einer Gemeinschaftspraxis hat man es mit mehreren Medizinern zu tun, es gibt aber zum Beispiel nur ein Empfangsteam und ein Labor. Der Fachbegriff lautet "Berufsausübungsgemeinschaft". In einer Praxisgemeinschaft oder einem Ärztehaus können sich mehrere Ärzte gemeinsame Einrichtungen und Personal teilen. Der Unterschied: die Ärzte bleiben wirtschaftlich selbständig. Man benötigt von Arzt zu Arzt eine Überweisung, und auch die Privatversicherung rechnet mit jedem Arzt getrennt ab.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): In solchen Zentren arbeiten ebenfalls mehrere Ärzte zusammen. Allerdings können hier mehr Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen zusammenarbeiten als in normalen Gemeinschaftspraxen, auch als Angestellte. Wichtig für die Kostenübernahme: Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann als Ganzes eine Kassenzulassung haben. Als privat Versicherter rechnet man ebenfalls nicht mit den einzelnen Ärzten ab.

Ärzte- oder Praxisnetze, ASV: Auch solche Modelle sind vertraglich geregelt. Die beteiligten Ärzte arbeiten zwar in eigener Praxis, sind aber bei der Versorgung eng vernetzt, auch etwa mit Psychotherapeuten oder einem Krankenhaus in der Region.

Ein Beispiel ist die "Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV): Immer mehr Gemeinschaftspraxen, Praxisnetzwerke und MVZs, aber auch Klinikambulanzen tragen zusätzlich noch diese Bezeichnung. Sie wurde geschaffen, damit Patienten und Patientinnen mit komplexen, schwer zu behandelnden Krankheiten nach Möglichkeit nicht ins Krankenhaus müssen. Das heißt: die Anbieter müssen gemeinsam alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen anbieten können.

Bisher gibt es die ambulante spezialfachärztliche Versorgung für Patienten und Patientinnen mit Tumoren im Verdauungstrakt und Bauchraum, mit Krebs in Niere, Harnleitern und Blase sowie für Frauen mit Krebs an Eierstöcken, Gebärmutter oder Gebärmutterhals. Für die Behandlung ist eine besondere Überweisung notwendig.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Damit ist die besondere Versorgung Schwerkranker gemeint. Sie soll es Betroffenen ermöglichen, bis in die letzte Lebensphase zu Hause statt im Krankenhaus betreut zu werden. In SAPV-Teams arbeiten nicht nur spezialisierte Ärzte, die sich zum Beispiel gut mit Schmerztherapie auskennen. Auch qualifizierte Pflegefachleute sind eingebunden. SAPV-Teams haben außerdem Kontakt zu Psychoonkologen und ambulanten Hospizteams.

Eine SAPV muss vom bisher betreuenden Arzt oder vom Krankenhaus verordnet werden.

Im folgenden Abschnitt hat der Krebsinformationsdienst Suchmöglichkeiten und Adressverzeichnisse zur Arztsuche in Deutschland aufgeführt. Diese Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall gilt: Fragen Sie die Ärzte, zu denen Sie bisher gegangen sind, oder Ihre Krankenversicherung.

Krankenversicherungen

Ihre Krankenkasse hilft Ihnen bei der Arztsuche: Am Telefon oder über ihre Internetseiten nennen fast alle Versicherungen spezialisierte Ärzte.

Ihre Krankenversicherung informiert Sie auch, falls sie Verträge mit bestimmten Ärzten oder Kliniken über neue oder besonders anspruchsvolle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden abgeschlossen hat. Der Fachbegriff im Sozialgesetzbuch V lautet "Besondere Versorgung".

Auch wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, bieten fast alle Kassen besondere Angebote, die für Sie ohne Zusatzkosten sind.

Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen

Bei der Bundesärztekammer gelangen Sie beim Stichwort "Service" zur "Arztsuche". Über eine Deutschlandkarte sind die regionalen Verzeichnisse der einzelnen Bundesländer abrufbar.

Gesetzlich Versicherte können auch direkt über die Arztsuche der Kassenärztliche Vereinigung suchen: Dort findet man die regionalen Verzeichnisse und es gibt eine Erläuterung der verschiedenen Kriterien, nach denen man suchen kann.

Die regionalen Kammern sind außerdem am Telefon bei der Suche nach qualifizierten Ansprechpartnern behilflich.

Terminservicestellen

Bei Ihnen steht eine dringende Untersuchung an, Sie bekommen aber keinen Facharzt-Termin? Dann helfen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weiter: Sie sorgen dafür, dass Sie innerhalb von vier Wochen den notwendigen Kontakt bekommen.

Die Voraussetzung: Sie benötigen von Ihren bisherigen Ärzten eine Überweisung mit dem Vermerk der Dringlichkeit. Und Sie müssen damit rechnen, dass Sie auch Termine bei Ärzten in größerer Entfernung zu Ihrem Wohnort genannt bekommen.

Berufsverbände, Fachgesellschaften

Viele Fachgesellschaften und Ärzteverbände bieten im Internet Listen ihrer Mitglieder an. Für Krebsbetroffene können diese Auflistungen eine große Hilfe sein. Aber Achtung – dabei gibt es einige Fallstricke:

Bei einigen Listen sind unter den Mitgliedern nicht nur niedergelassene Ärzte mit einigen Praxen aufgeführt, sondern auch Klinikärzte oder Mediziner in Ämtern oder anderen Einrichtungen, die man nicht direkt aufsuchen kann.

Die Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft ist auch keine Pflicht. Es kann also sein, dass es an Ihrem Wohnort gut qualifizierte Ärzte und Ärztinnen gibt, die kein Mitglied und daher nicht in der jeweiligen Liste aufgeführt sind.

Trotzdem sind diese Verzeichnisse eine Unterstützung bei der Suche nach Spezialisten. Hier ein wichtiges Beispiel für Menschen mit Krebs:

  • Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO) bietet eine Online-Suche nach Krebsspezialisten mit eigener Praxis an. Aufgeführt sind Adressen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, die zum Beispiel eine ambulante Chemotherapie durchführen oder die Versorgung bei fortgeschrittener Krebserkrankung übernehmen können.
  • Weitere Facharztlisten hat der Krebsinformationsdienst in seinen Texten zu einzelnen Krebsarten aufgeführt. Auch am Telefon sind wir Ihnen bei der Suche nach Spezialisten behilflich.

Arztbewertungsportale – Einschränkungen beachten

Was man ebenfalls im Internet findet: Portale zur Arztsuche, die außer den Adressen und den Spezialgebieten auch eine Bewertung aus Patientensicht aufführen. Wie sinnvoll sind diese Bewertungen zur Orientierung?

Kritiker bemängeln, dass einige dieser Angebote kommerziell betrieben werden und sich durch Werbung finanzieren. Das bedeutet: Unter Umständen sind an erster Stelle Ärzte und Ärztinnen aufgeführt, die für den Eintrag bezahlt haben. Andere Ärzte fehlen, oder sie sind erst am Ende der Liste zu finden.

  • Ein Vergleich zwischen verschiedenen Internetseiten bestätigt: Die Ergebnisse können völlig unterschiedlich ausfallen, obwohl man am selben Ort und mit den gleichen Suchbegriffen gesucht hat.

Bei einigen Portalen lässt sich auch nicht sofort erkennen, ob die aufgeführten Ärzte tatsächlich eine eigene Praxis haben. Denn: Aufgeführt sind auch Mediziner, die zum Beispiel in einer Klinik oder einer anderen Organisation arbeiten und bei denen man gar keine Termine ausmachen kann.

Doch auch bei den nicht kommerziellen Portalen gelten die Bewertungen als nicht unbedingt aussagekräftig: Viele Ärzte und Ärztinnen haben noch gar keine Bewertungen. Und bei anderen zeigt sich, wie unterschiedlich es sein kann, was sich Patientinnen und Patienten von ihren Ärzten wünschen. Ein typisches Beispiel: große Unterschiede bei der Bewertung der Freundlichkeit ein- und desselben Arztes.

Bereits 2011 hatten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gefordert: Arztbewertungsportale müssen offenlegen, nach welchen Kriterien sie vorgehen.



Quellen und weiterführende Informationen

Die für diesen Text genutzten Quellen sind nach Möglichkeit in den entsprechenden Textstellen genannt und verlinkt. Dies stellt lediglich eine Auswahl dar. Für weiterführende Literatur und bei aktuellen Fragen zum Thema steht der Krebsinformationsdienst am Telefon und per E-Mail zur Verfügung.

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Erstellt: 16.07.2020

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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