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Biolebensmittel sind fast rückstandsfrei

Gute Nachrichten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nur ein Prozent der insgesamt untersuchten Lebensmittel enthält unzulässig hohe Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Zumindest galt dies für Proben aus Deutschland. Sie waren im Jahr 2010 im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings kontrolliert worden. Die Ergebnisse stellte das BVL bei der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ in Berlin vor. Besonders positiv fallen auch weiterhin Biolebensmittel auf, so die Einschätzung des Bundesamtes: Hier wurde nur eines von 1.000 Produkten beanstandet.

Belastung in konventionellen Lebensmitteln zurückgegangen

Obst und Gemüse © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Die Belastung von Produkten aus anderen EU-Ländern ist ebenfalls niedrig. Hier beanstandeten die Prüfer 1,5 Prozent wegen zu hoher Rückstände an Pestiziden. Anders sieht es bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten aus: Bei Lebensmitteln aus Drittländern fielen acht von hundert Proben durch die Kontrolle, weil ihre Schadstoffbelastung über den erlaubten Grenzwerten lag.

Besonders positiv fallen auch weiterhin Biolebensmittel auf, so die Einschätzung des Bundesamtes. Hier konnten bei den weitaus meisten Proben nicht einmal schwache Rückstände nachgewiesen werden. Beanstandet wegen einer Überschreitung der Höchstgrenze wurde nur eines von 1.000 Produkten.

Insgesamt haben im Jahr 2010 die Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der Bundesländer 17.585 Proben von Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie von Säuglings- und Kleinkindernahrung auf das Vorhandensein von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht. Dabei wurden mehr als 5,1 Millionen einzelne Analysenergebnisse ermittelt. Im Durchschnitt wurde jede Probe auf 293 verschiedene Wirkstoffe untersucht. Insgesamt suchten die Kontrolleure nach Rückständen von 845 Einzelstoffen, die als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden oder bei deren Zerfall entstehen.

Proben werden risikoorientiert ausgewählt

Die zuständigen Behörden überwachen vor allem Lebensmittel, bei denen Belastungen schon besonders häufig gefunden wurden. 
Selbst wenn Erdbeeren, Salate, Weintrauben oder andere Produkte beanstandet werden, müssen Verbraucher nicht mit einem akuten Gift- oder Krebsrisiko rechnen: Das Bundesamt stellt klar: Die Belastungsgrenzen für Schadstoffe aller Art, vom krebserregenden Schimmelpilz bis zum Insektizid, sind so festgelegt, dass sie unterhalb der Schwelle einer Gesundheitsgefährdung liegen. Dabei schätzen die EU-weit zuständigen Behörden sowohl die Risiken, die durch die einmalige Aufnahme entstünden, wie auch solche, die aus lebenslangem Verzehr resultieren würden.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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