Frauen sollten Brustimplantate der Marken PIP (Poly Implant Prothèse) und Rofil entfernen lassen. So lautet die aktuelle Empfehlung der Bundesbehörden. Weniger klar ist auf den ersten Blick, wer das bezahlt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind derzeit nur schwer zu erhalten; auch wenn sich Vertreter von Versicherungen bereits zum Thema geäußert haben. Grundsätzlich gilt, dass Versicherte verbindliche Auskünfte nur von ihrer Krankenkasse erhalten.
Die Produkte dieser Hersteller wurden schon im Jahr 2010 vom Markt genommen, weil sie leicht reißen, weil die Silikon-Füllung austreten kann, und weil sie mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen produziert wurden. Hintergründe hat der Krebsinformationsdienst in einem Text vom 7. Januar 2012 zusammengestellt.
Patientinnen, bei denen ein minderwertiges Implantat aus medizinischen Gründen eingesetzt wurde, erhalten normalerweise ein neues Implantat auf Kosten der Krankenkassen. Das hat die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV-Spitzenverband, mitgeteilt. Ein Beispiel dafür ist der Brustaufbau im Rahmen einer Brustkrebs-Behandlung.
Laut Medienberichten wollen auch die privaten Krankenkassen die Entfernung von minderwertigen Silikonkissen bezahlen. Genauere Angaben erhalten Betroffene von ihrer Versicherung. Die privaten Anbieter sind gesetzlich nur verpflichtet, "im vereinbarten Umfang" für medizinische Behandlungen aufzukommen, wie es im Versicherungsvertrag festgehalten ist.
Zum Weiterlesen
Ausführliche Hintergründe zu PIP-Silikonimplantaten hat der Krebsinformationsdienst in einem früheren Beitrag zusammengestellt. Dieser ist in der Rubrik "Aktuelles" unter der Überschrift "PIP-Silikonimplantate sollten entfernt werden" zugänglich.
Der für die Kostenübernahme relevante Paragraf des Sozialgesetzbuches V ist im Internet frei zugänglich, www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html/a'>http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html.
Eine gemeinsame Stellungnahme der Präsidenten der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ist unter www.dgpraec.de/news/single-news/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=258&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=6c53317e50 zugänglich.
Ein Statement des GKV-Spitzenverbandes kann unter www.gkv-spitzenverband.de/Statement_Lanz_20120109.gkvnet abgerufen werden.