Kinder und Jugendliche dürfen auch weiterhin nicht ins Solarium. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in Karlsruhe entschieden.
Bereits seit 2009 verbietet ein Gesetz Minderjährigen den Besuch von Sonnenstudios. Dagegen hatte eine jugendliche Sonnenstudio-Nutzerin geklagt. Sie sah in dem Verbot ihre allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Ihre Eltern rügten zudem, das Verbot sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Erziehungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht war anderer Auffassung. Es berief sich darauf, dass UV-Strahlung gerade im Jugendalter Schäden an den Hautzellen verursachen kann. Dies zu verhindern, sei ein berechtigtes Anliegen. Deshalb sei, so die Richter, das Nutzungsverbot angemessen.
Zum Weiterlesen
Die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann im Internet vollständig nachgelesen werden: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-003.html.
Hintergründe zu UV-Strahlung bietet der Krebsinformationsdienst in einem eigenen Text. Dort erfahren Interessierte auch, warum die Haut von Kindern und Jugendlichen besonders empfindlich ist.
Mehr zum Thema Hautkrebs findet sich im Text "Hautkrebs: Basaliome, Plattenepithelkarzome, maligne Melanome".