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Vorsorge für den Krankheitsfall: Patientenverfügung reicht nicht aus

Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig – auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in einer aktuellen Mitteilung hin.

„Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben. Aber sie haben sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert“, sagt Andre Vogel von der UPD-Beratungsstelle in Kiel.
Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. Andernfalls sind ihnen die Hände gebunden. Vogel: „Es reicht nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.“
Haben Angehörige aber eine Vorsorgevollmacht, können sie sich zum Beispiel um die Bezahlung fälliger Rechnungen kümmern, solange ein Patient dazu nicht selbst in der Lage ist.

Die UPD erklärt zudem, dass eine solche Vorsorgevollmacht viel einfacher ausgestellt werden kann als eine Patientenverfügung. Es gibt Vordrucke, die Patient und Bevollmächtiger ausfüllen können.



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