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Schadstoffbelastete Produkte? Verbraucher können Auskunftsrecht nutzen

Das Umweltbundesamt hat einen neuen Service für Verbraucher eingerichtet: Per Online-Formular kann man sich über die Schadstoffbelastung von Produkten informieren. Dazu benötigt man die Artikelnummer, die bei abgepackten Waren unter dem Strichcode aufgedruckt sein muss. Ein Anfragegenerator erstellt daraus eine Anfrage an den Hersteller. Enthält ein Produkt besonders besorgniserregende Chemikalien, muss dies der Hersteller mitteilen. Denn durch die Europäische Chemikalienverordnung "REACH" haben Verbraucher das Recht zu erfahren, ob gekaufte Produkte bedenkliche Stoffe enthalten.

Reach – die europäische Chemikalienverordnung

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Barcode © Krebsinformationsdienst

Was als "besorgniserregende Chemikalie" gilt, definiert die Europäische Chemikalienverordnung REACH. Darin hat die EU auch das Recht von Verbrauchern auf transparente Informationen und Auskünfte festgelegt. REACH ist seit 2007 in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Zwar müssen Chemikalien, anders als etwa Arzneimittel, in der Regel nicht zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Mit REACH wurden die Hersteller aber erstmals verpflichtet, entsprechende Daten im Rahmen einer Registrierung vorzulegen. Denn: Die Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt stark belasten.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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