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Keine Legalisierung von Cannabis, Medikamente für Schwerkranke aber erhältlich

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Antrag abgelehnt, Cannabis zu legalisieren. Der Anbau, die Verarbeitung und der Handel mit der Hanfpflanze und daraus hergestellten Produkten bleiben verboten, Ausnahmen unterliegen der Genehmigungspflicht.
Die bisher schon verfügbaren Arzneimittel mit gereinigten natürlichen oder künstlichen Cannabinoiden bleiben jedoch in Deutschland legal erhältlich.

Nicht wenige Krebspatienten schwören auf eine schmerzlindernde, entspannende, übelkeitshemmende und appetitanregende Wirkung von Rauschmitteln aus der Hanfpflanze (Cannabis). Haschisch, das gepresste Harz, oder Marihuana aus Blütenständen oder Blättern sind in Deutschland wie in vielen anderen Industrieländern als Rauschmittel jedoch illegal.

Nur mit BtM-Rezept

Cannabis-Verkauf in Kalifornien © Laurie Avocado, http://commons.wikimedia.org
Cannabis zu medizinischen Zwecken - in Kalifornien legal © Laurie Avocado

Die arzneiliche Wirkung wichtiger Inhaltsstoffe wird trotzdem genutzt. Dabei handelt es sich um Cannabinoide, wie die hauptsächlich wirksamen Substanzen genannt werden. Natürliche und synthetisch hergestellte Cannabinoide sind sowohl als Fertigarzneimittel wie auch als sogenannte Rezepturarzneimittel erhältlich, die in der Apotheke zubereitet werden müssen.
Voraussetzung in Deutschland ist, dass der behandelnde Arzt ein Betäubungsmittelrezept ausstellt. Nicht alle Mittel haben allerdings eine Zulassung, die auch für Krebspatienten gilt. Ein Fertigarzneimittel ist zum Beispiel nur für die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen.

Die Wirkungen der Hanfextrakte gegen Übelkeit und Schmerzen und der vorbeugende Effekt gegen Auszehrung bei Krebs werden möglicherweise jedoch überschätzt, die Nebenwirkungen unterschätzt. Darauf weisen Experten hin.
Die meisten Fachleute raten daher dazu, Cannabinoide nur ergänzend einzusetzen oder dann, wenn andere Verfahren keine Besserung gebracht haben. Ob die Krankenkasse die Kosten erstattet, sollten Patienten vorab erfragen.  Dies gilt vor allem dann, wenn das gewünschte Medikament in der Apotheke für sie zubereitet oder aus anderen Ländern importiert werden muss.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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