Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Antrag abgelehnt, Cannabis zu legalisieren. Der Anbau, die Verarbeitung und der Handel mit der Hanfpflanze und daraus hergestellten Produkten bleiben verboten, Ausnahmen unterliegen der Genehmigungspflicht.
Die bisher schon verfügbaren Arzneimittel mit gereinigten natürlichen oder künstlichen Cannabinoiden bleiben jedoch in Deutschland legal erhältlich.
Nicht wenige Krebspatienten schwören auf eine schmerzlindernde, entspannende, übelkeitshemmende und appetitanregende Wirkung von Rauschmitteln aus der Hanfpflanze (Cannabis). Haschisch, das gepresste Harz, oder Marihuana aus Blütenständen oder Blättern sind in Deutschland wie in vielen anderen Industrieländern als Rauschmittel jedoch illegal.
Nur mit BtM-Rezept
Die arzneiliche Wirkung wichtiger Inhaltsstoffe wird trotzdem genutzt. Dabei handelt es sich um Cannabinoide, wie die hauptsächlich wirksamen Substanzen genannt werden. Natürliche und synthetisch hergestellte Cannabinoide sind sowohl als Fertigarzneimittel wie auch als sogenannte Rezepturarzneimittel erhältlich, die in der Apotheke zubereitet werden müssen.
Voraussetzung in Deutschland ist, dass der behandelnde Arzt ein Betäubungsmittelrezept ausstellt. Nicht alle Mittel haben allerdings eine Zulassung, die auch für Krebspatienten gilt. Ein Fertigarzneimittel ist zum Beispiel nur für die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen.
Die Wirkungen der Hanfextrakte gegen Übelkeit und Schmerzen und der vorbeugende Effekt gegen Auszehrung bei Krebs werden möglicherweise jedoch überschätzt, die Nebenwirkungen unterschätzt. Darauf weisen Experten hin.
Die meisten Fachleute raten daher dazu, Cannabinoide nur ergänzend einzusetzen oder dann, wenn andere Verfahren keine Besserung gebracht haben. Ob die Krankenkasse die Kosten erstattet, sollten Patienten vorab erfragen. Dies gilt vor allem dann, wenn das gewünschte Medikament in der Apotheke für sie zubereitet oder aus anderen Ländern importiert werden muss.
Zum Weiterlesen
Welche Rolle spielen Cannabis-Präparate in der Krebstherapie? Einen Überblick bietet der Krebsinformationsdienst auf seinen Internetseiten:
- "Übelkeit und Erbrechen: Behandeln und Vorbeugen"
- "Schmerztherapie: Medikamente und Möglichkeiten"
Der Beschluss des Bundestags, über sogenannte Cannabis-Clubs den Handel und den Besitz von Cannabissamen sowie den Eigenanbau zu genehmigen, ist im Internet nachzulesen: Das amtliche Protokoll findet sich unter www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2013/ap17217.html.
Von dort aus sind auch die Beschlussbegründungen abrufbar.
Über verschreibungsfähige wie weitere verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Cannabinoide informiert das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) unter www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_node.html, als Stichwort zur Suche auf der Seite eignet sich beispielsweise "Cannabinoide". Fachkreise können außerdem in nicht frei zugänglichen Arzneimitteldatenbanken einen Überblick über verfügbare Arzneimittel erhalten.
In mehreren ärztlichen Leitlinien zur Behandlung von Krebs und seinen Auswirkungen bewerten Experten den jeweiligen Stellenwert von Cannabinoiden. Einen Überblick können sich Fachkreise und Interessierte im Leitlinienportal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften verschaffen: www.awmf.org/leitlinien, Eingabe z.B. von "Cannabinoide" in die Suchmaschine der Seite. Achtung, die Texte richten sich in der Regel an Ärzte und weitere Berufsgruppen in der Medizin!