Seit dem ersten Januar 2020 gibt es ein neues organisiertes Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Was sich geändert hat und was gleich geblieben ist, hat der Krebsinformationsdienst für Sie zusammengefasst.
Warum zum Arzt gehen, obwohl man keine Beschwerden hat? Es gibt einige Krebsarten, bei denen sich Symptome erst spät bemerkbar machen.
Ziel eines Krebs-Früherkennungsprogramms ist es, einen Tumor oder Tumorvorstufen frühzeitig zu erkennen: Letzteres ist beispielsweise bei der Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs – dem Zervixkarzinom – möglich. Frauenärzte können dabei Gewebeveränderungen am Muttermund und Gebärmutterhalskanal feststellen, bevor überhaupt ein Tumor entsteht.
Neues organisiertes Früherkennungsprogramm
HPV-Test: Test zum Nachweis der Hochrisiko-Typen Humaner Papillom-Viren (HPV), die nachweislich Hauptauslöser von Gebärmutterhalskrebs sind.
Dünnschichtzytologie: Eine Methode, bei der das entnommene Zellmaterial vor der Begutachtung unter dem Mikroskop gereinigt wird.
Was bleibt gleich: Die allgemeinen Untersuchungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane bleiben weiterhin für alle Frauen ab 20 Jahren Teil der Vorsorge. Dabei tastet der Arzt oder die Ärztin beispielsweise die Gebärmutter und die Eierstöcke durch die Bauchdecke ab. Zur Vorsorge gehört außerdem die Frage nach Beschwerden und anderen Vorerkrankungen.
Bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren machen die Frauenärzte bei der jährlichen Untersuchung zudem einen Abstrich vom Gebärmutterhals und vom Gebärmutterhalskanal, um sie auf Gewebeveränderungen zu untersuchen.
Neu ab dem 1. Januar 2020:
- Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre eine Einladung von ihrer Krankenkasse zur Früherkennungsuntersuchung. Dem Schreiben beigelegt sind Informationen zum Früherkennungsprogramm.
- Frauen ab 35 Jahren können einen Pap-Abstrich nur noch alle drei Jahre, aber dafür zusätzlichen zu einem Test auf das Humane Papillom-Virus (kurz HPV), in Anspruch nehmen. Fachleute sprechen vom sogenannten Kombinationstest (kurz: Ko-Test).
- Die Untersuchung auf Zellveränderungen (zytologische Untersuchung) ist nach der Entnahme des Abstrichs auch mit einem Dünnschichtverfahren (Dünnschichtzytologie) möglich.
Keine zusätzlichen Tests notwendig: Arztpraxen bieten ihren Patientinnen oft zusätzliche Leistungen an, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Krankenkassen zahlen bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs jedoch alle notwendigen Untersuchungen. Zusätzliche Tests haben derzeit noch keinen nachweisbaren Nutzen.
- Wie Sie sich auf die Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorbereiten können und wie genau diese Untersuchung abläuft, erläutert der Krebsinformationsdienst unter "Gebärmutterhalskrebs: Früherkennung mit Zellabstrich und HPV-Test?".
- Das Informationsblatt "Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung" (PDF) bietet einen Überblick zum Thema.
“Auffälliger Befund“ nicht zwingend eine Krebsdiagnose
Zeigt sich bei der Untersuchung eine Veränderung der entnommenen Zellen, sprechen Fachleute von einem "auffälligen Befund". Dabei kann es sich um eine Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs handeln. Diese sogenannte Dysplasie teilen Ärzte danach ein, wie stark die Veränderungen ausgeprägt sind. Eine Krebsdiagnose liefert dieser "Krebstest" aber nicht. Dazu sind weitere Untersuchungen notwendig.
Ist der HPV-Test positiv – findet sich also das Erbgut der Hochrisiko-Viren in Zellen der Gebärmutterhalsschleimhaut – bedeutet das zunächst lediglich: Zum Zeitpunkt der Untersuchung besteht eine Infektion mit humanen Papillomviren.
Ein solches Testergebnis lässt jedoch keine Aussage darüber zu
- ob es sich um eine vorübergehende und harmlose Infektion mit dem humanen Papillomvirus handelt, oder
- ob eine anhaltend bestehende und damit unter Umständen bedenklichere HPV-Infektion vorliegt.
Was passiert bei einem auffälligen Befund? Der Frauenarzt wird mit der Patientin besprechen, ob weitere Untersuchungen zur Abklärung notwendig sind, ob beispielsweise der HPV-Test wiederholt werden muss oder ob eine Gewebeveränderung operativ entfernt werden sollte. Die Vorgehensweise, wie Mediziner einen auffälligen Befund abklären, gibt die zugehörige Richtlinie vor und ist individuell sehr unterschiedlich. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann der Arzt von diesem vorgegebenen Ablauf auch abweichen.
Vorteile des Früherkennungsprogramms
Vorstufen von Krebs entdecken: Mit dem neuen organisierten Früherkennungsverfahren erkennen Frauenärzte frühzeitig Krebsvorstufen und entfernen diese, wenn nötig. Dies kann verhindern, dass sich aus einer Gewebeveränderung Gebärmutterhalskrebs entwickelt.
Frühzeitig behandeln und Heilungschancen verbessern: Entdecken Frauenärzte im Rahmen des Früherkennungsprogramms einen Tumor, ist die Krebserkrankung in der Regel noch nicht weit fortgeschritten. Dadurch kann die Behandlung frühzeitig einsetzen, was die Heilungschancen verbessert.
Nachteile des Früherkennungsprogramms
"Falscher Alarm": Die Abstrichuntersuchung und der HPV-Test können einen auffälligen Befund aufzeigen. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sich eine Krebserkrankung dahinter verbirgt. Betroffene kann ein solcher Befund aber erst einmal seelisch belasten und es werden weitere, unter Umständen eingreifendere Untersuchungen notwendig.
Mögliche Überbehandlung: Es kann sein, dass Frauenärzte eine Gewebeveränderung feststellen, die nie gefährlich geworden wäre. Trotzdem wird sie operativ entfernt, da man nicht immer vorhersagen kann, welche Veränderung harmlos ist und welche nicht. Um das Risiko einer solchen unnötigen Behandlung zu senken, empfehlen Fachleute zumindest leichte bis mittelschwere Gewebeveränderungen nicht sofort zu operieren, sondern zunächst zu beobachten. Manchmal entwickeln sie sich von selbst zurück.
Entscheidungshilfe durch Aufklärungsgespräch
Ein ausführliches Gespräch mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt ist Teil des Angebots der gesetzlichen Krankenkassen. Es kann Ihnen helfen eine informierte Entscheidung für oder gegen die Krebs-Früherkennung zu treffen. Darin klären Frauenärzte allgemein auf über
- Gebärmutterhalskrebs
- das Erkrankungsrisiko, sowie
- Vor- und Nachteile der angebotenen Tests im Rahmen der Früherkennung.
Sie haben Fragen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs? Wir sind für Sie da.
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:
- am Telefon täglich von 8 – 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)
Zum Weiterlesen
Erfahren Sie mehr über das Thema Früherkennung und Gebärmutterhalskrebs unter:
- "Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung – eine Übersicht"
- "Krebsfrüherkennung: Wissenswertes zu Angeboten, Nutzen und Nachteilen" (PDF)
- "Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung" (PDF)
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise (Auswahl):
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen, Krankenhäuser, ambulanten Ärzte- und Zahnärzteschaft und Psychotherapie in Deutschland. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.
- Informationen zu organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen finden Sie unter www.g-ba.de/richtlinien/104/.
- In einem Bericht (PDF) fasst der G-BA die Änderungen beim Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen zusammen unter www.g-ba.de/downloads/39-261-3597/2018-11-22_oKFE-RL_Zervixkarzinom.pdf.
Flyer mit Versicherteninformationen für betroffene Frauen sind ebenfalls auf den Seiten des G-BA zu finden:
- Frauen zwischen 20 und 34 Jahren: www.g-ba.de/downloads/17-98-4865/2018-11-22_G-BA_Versicherteninformation_Gebärmutterhalskrebsscreening_Frauen_20-34_bf_WZ.pdf
- Frauen ab 35 Jahren: www.g-ba.de/downloads/17-98-4866/2018-11-22_G-BA_Versicherteninformation_Gebärmutterhalskrebsscreening_Frauen_ab_35_bf_WZ.pdf