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Ist mein Krebs erblich?

Frage des Monats

+++ ACHTUNG: Zu diesem Thema liegt ein aktueller Text vor. Diesen finden Sie hier +++

Liegt Krebs in meiner Familie? Kann er vererbt werden? Gibt es einen Gentest? Solche Fragen stellen viele Betroffene an den Krebsinformationsdienst. Wir fassen anhand einer Beispielanfrage Fakten zusammen und geben Tipps.

Mutter und Tochter im Gespräch © wavebreakmedia/shutterstock
Die Veranlagung für Krebs kann vererbt werden. © wavebreakmedia/shutterstock


Sie hatten Krebs und machen sich Sorgen, dass Ihre Töchter ebenfalls erkranken könnten. Es ist mehr als verständlich, dass Sie sich über das Krebsrisiko Ihrer Kinder Gedanken machen.

Tatsächlich beruhen etwa 5 – 10 von 100 Krebserkrankungen auf einer erblichen Veranlagung. Das bedeutet: Nicht die Krebserkrankung selbst ist vererbbar. Vielmehr können Betroffene krebsfördernde Veränderungen im Erbmaterial an ihre Nachkommen weitergeben.

Wichtig zu wissen: Nicht jeder, der solche Veränderungen trägt, erkrankt zwangsläufig an Krebs. Denn weitere Schäden an der Erbsubstanz müssen hinzukommen, damit ein Tumor entsteht.

Ob Ihre Brustkrebserkrankung erblich ist und Sie eine Veranlagung an Ihre Töchter weitergegeben haben, können wir so einfach nicht beurteilen. Erste Hinweise darauf sind zum Beispiel

  • mehrere enge Verwandte mit derselben Tumorerkrankung,
  • ein vergleichsweise junges Erkrankungsalter.

Gentest ist freiwillig

Selbst wenn diese Anzeichen bestehen, bedeutet dies aber nicht zwangsläufig, dass der Krebs erblich ist. Es kann auch Zufall sein, dass Ihre Tante ebenfalls an Brustkrebs erkrankt ist und Ihre Uroma Darmkrebs hatte. In manchen Familien spielen gemeinsame Risikofaktoren eine Rolle, beispielsweise Rauchen oder Übergewicht.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin über Ihre Situation zu sprechen. Diese können einschätzen, ob ein Gentest sinnvoll wäre und Sie gegebenenfalls an eine spezialisierte Beratungsstelle weiterverweisen.

Fachleute beraten und informieren Sie dort eingehend darüber

  • was erblicher Krebs ist,
  • wie hoch sie anhand Ihrer Familiengeschichte Ihr persönliches Risiko für erblichen Krebs einschätzen,
  • wie hoch sie das Risiko Familienangehöriger -beispielsweise Ihrer Töchter - einschätzen, auch an Krebs zu erkranken,
  • wie ein genetischer Test funktioniert,
  • welche Ergebnisse dabei herauskommen können und was das für Sie bedeutet,
  • welche Früherkennungs- oder andere vorbeugende Möglichkeiten es bei einem erhöhten Krebsrisiko gibt.
Kosten des Gentests

Bei einem begründeten Verdacht übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die genetische Beratung und den Gentest.

Auf Basis dieser Informationen können Sie sich entscheiden, ob Sie einen Gentest machen lassen möchten oder nicht. Falls dabei eine krebsfördernde Veränderung nachgewiesen wird, dann erhalten Sie danach eine weitere Beratung, in der es um die persönlichen Folgen dieses Wissens für Sie geht.

Ist die krebsfördernde Veränderung bekannt, können auch Ihre Töchter entscheiden, ob sie einen Test machen lassen möchten. Sie müssen dafür in der Regel volljährig sein und erhalten dann ebenfalls eine genetische Beratung. Denn: Nicht jeder Mensch möchte wissen, ob er ein erhöhtes Krebsrisiko trägt oder nicht – das ist eine sehr persönliche Entscheidung.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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