Trotz immer besserer Behandlungsmöglichkeiten besteht für Krebspatientinnen und -patienten nicht immer Aussicht auf Heilung. In dieser Situation stehen Betroffenen palliative Versorgungsformen zur Verfügung. Sie haben zum Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung von schwerkranken Patientinnen und Patienten bestmöglich zu erhalten und zu fördern.
Damit das gut gelingt, ist Teamarbeit gefragt: Ärzte, Pflegedienste und Therapeuten, also alle, die an der Betreuung des Patienten beteiligt sind, sollten eng zusammenarbeiten. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt die verschiedenen palliativen Modelle vor.
Auch eine fortgeschrittene Krebserkrankung lässt sich häufig durch wirksame Therapiemaßnahmen stabilisieren. So können die Betroffenen oft über einen längeren Zeitraum ein weitgehend normales Leben führen. Schreitet die Erkrankung aber weiter fort, kann es zu vielerlei Belastungen kommen. In diesen Situationen kann eine adäquate palliative Versorgung die Lebensqualität verbessern und Depressionen reduzieren.
"Entscheidend bei der Wahl der palliativen Versorgungsform sind neben den medizinisch notwendigen Maßnahmen vor allem die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Krebspatienten sowie ihrer Angehörigen", erläutert Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums.
"Ich will zu Hause bleiben“ – Allgemeine Ambulante PalliativVersorgung (AAPV)
Die Allgemeine Ambulante PalliativVersorgung (AAPV) unterstützt Kranke dabei, bis zu ihrem Tod im eigenen Zuhause zu bleiben. Sie wird von Haus- und Fachärzten mit palliativmedizinischer Basisqualifikation verordnet und setzt auf enge Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und behandelnden Fach- und Klinikärzten:
- Patienten werden therapeutisch begleitet, mögliche Nebenwirkungen gelindert und belastende Symptome, wie zum Beispiel Schmerzen und Atemnot behandelt.
- Bei Bedarf können auch Heil- und Hilfsmittel verschrieben werden – Physiotherapie, Inkontinenz- und Stoma-Artikel etwa, oder auch psychoonkologische Unterstützung.
- Hausbesuche und Erreichbarkeit im Notfall gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum.
Die Arztkosten werden über die Krankenkasse getragen. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, bezahlt die Pflegeversicherung für eventuell erforderliche Pflegeleistungen.
Spezialisierte Palliativteams (SAPV)
Wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt, haben gesetzlich Versicherte meist Anspruch auf eine Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Das Besondere: Ärzte und Pflegekräfte sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und kommen im Notfall umgehend vor Ort.
"Zu wissen, dass sie im Ernstfall nicht auf sich alleine gestellt sind, ist für Angehörige eine große Beruhigung", betont Weg-Remers. Arzt und Pflegeteam tauschen sich regelmäßig aus und erbringen nicht nur Basismaßnahmen, sondern weitere medizinische und pflegerische Leistungen, wie etwa die Versorgung mit Medikamentenpumpen, spezielle Wundpflege, Punktionen bei Bauchwasser (Aszites) und Atemhilfen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit weiteren Therapeuten können Leistungen wie Physio- oder Atemtherapie hinzukommen. Gespräche mit Patienten und ihren nahen Angehörigen können zusätzlich von ambulanten Hospizhelfern übernommen.
Für gesetzlich Versicherte ist die SAPV eine Kassenleistung, ein Pflegegrad muss nicht vorliegen. In der Regel tragen auch die privaten Versicherungen die Kosten. Welche Leistungen jenseits der medizinischen und pflegerischen Versorgung, wie etwa psychoonkologische oder sozialrechtliche Beratung, im Rahmen der SAPV erbracht werden können und welche Kosten dafür gegebenenfalls anfallen, ist regional und je nach Vertrag mit den jeweiligen Krankenkassen, unterschiedlich.
Wenn es zu Hause nicht mehr geht
Kann die Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden, ist ein Hospiz oder ein Pflegeheim eine mögliche Option. Bei einem Hospiz ist allerdings zu beachten, dass meist keine tumorspezifische Therapie mehr erfolgt. Die Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden – im Sinne des Erhalts der Lebensqualität – steht im Vordergrund.
Kommt ein Pflegeheim in Betracht, ist zu klären, wie dort auf Palliativpatienten eingegangen werden kann. Hat das Pflegepersonal ausreichend Erfahrung mit Krebspatienten? Wie ist die Zusammenarbeit mit Haus -und Fachärzten sowie Krankenhäusern? Hat eine Klinik eine Palliativstation, können Patienten dort zeitlich befristet behandelt werden, zum Beispiel zur medikamentösen Umstellung. Die Betreuung auf der Palliativstation ist oft intensiver, als auf einer normalen onkologischen Station.
Beratungsstellen für pflegende Angehörige
Vor allem für Angehörige, die sich neben ihren Aufgaben im Alltag, zusätzlich in der häuslichen Pflege engagieren, kann diese Situation sehr belastend sein. Pflege- und Krankenkassen, aber auch unabhängige Beratungsstellen, klären Angehörige über ihre Ansprüche und Rechte auf – zum Beispiel zur Familienpflegezeit.
Das Beratungsangebot für Angehörige gilt natürlich auch dann, wenn Krebspatienten in Pflegeheimen oder Hospizen versorgt werden.
Angebot regional sehr unterschiedlich
Nach Einschätzung von Experten ist aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft mit einer wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen zu rechnen. Unter dieser Annahme wurde der Auf- und Ausbau von ambulanten und stationären palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen in den letzten 15 Jahren in Deutschland forciert. Dennoch ist eine flächendeckende Umsetzung noch nicht erreicht und weist zudem starke regionale Unterscheide auf. So mangelt es zum Beispiel in manchen Regionen an ambulanten spezialisierten Palliativdiensten.
Zum Weiterlesen
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) können Sie im Pressebereich der Internetseite des DKFZ nachlesen.
Informationen des Krebsinformationsdienstes
Palliative Versorgung: Anlaufstellen, Fachorganisationen, rechtliche Informationen
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