Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum beantwortet Anfragen von krebskranken Flüchtlingen aus der Ukraine sowie deren Angehörigen. Hier finden Sie notwendige Basisinformationen und Anlaufstellen.
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Wie hilft der Krebsinformationsdienst weiter? Der Krebsinformationsdienst wird unter dieser URL zeitnah und fortlaufend Informationen zu Ansprechpartnern einstellen, die für geflüchtete Krebspatientinnen und Krebspatienten aus der Ukraine relevant und wichtig sind.
Deshalb lohnt es sich, diese URL regelmäßig aufzurufen, wenn Sie auf der Suche nach entsprechenden Informationen sind.
Der Krebsinformationsdienst beantwortet außerdem E-Mail-Anfragen krebskranker Flüchtlinge aus der Ukraine sowie deren Angehörigen auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.
- Bitte beachten: Wegen der notwendigen Übersetzung der Anfragen kann die Beantwortung fremdsprachlicher Anfragen etwas länger als die üblichen 2 Werktage dauern.
Sind ukrainische Flüchtlinge bei der Einreise krank oder werden sie bei ihrem Aufenthalt in Deutschland krank, erhalten sie in Deutschland eine medizinische Versorgung.
Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass die erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt oder auch begonnen wird. Dafür müssen sie in Deutschland ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen.
Verfahren, wenn ukrainische Krebspatienten einreisen
Aktuell ist für ukrainische Geflüchtete kein Visum und auch kein biometrischer (Reise-)Pass erforderlich. Die ukrainische ID-Karte (Model 2015) wird in Deutschland bis zum 23.02.2024 als Passersatz anerkannt. Eine Einreise ist also ohne weitere Dokumente möglich. Verloren gegangene Dokumente müssen bei der ukrainischen Botschaft in Berlin neu beantragt werden.
Für die medizinische Versorgung ist es wichtig (jedoch keine Bedingung), dass alle medizinischen Unterlagen vorliegen. So kann die Behandlung schnell fortgesetzt werden.
Ukrainische Geflüchtete, die neu nach Deutschland einreisen, müssen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland registrieren lassen.
- Die nächstgelegene Ausländerbehörde für die Registrierung finden Sie über eine Suchfunktion des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
- Mit der Registrierung besteht noch keine Aufenthaltserlaubnis.
- Geflüchtete Menschen erhalten zunächst einen "Ankunftsnachweis".
- Bei der Registrierung wird geklärt, wo geflüchtete Menschen unterkommen.
- Sobald feststeht, wo die geflüchtete Person wohnen wird, kann sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt)
- Bis über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden wird, erhalten Geflüchtete eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung": Damit ist ihr Aufenthalt in Deutschland legal und sie können medizinische Versorgung erhalten.
Während der ersten Zeit des Aufenthaltes, erhalten geflüchtete Menschen eine medizinische Grundversorgung entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Regel erhalten Krebserkrankte damit die erforderliche oder bereits begonnene Behandlung. Welche Behandlung von der Basisversorgung umfasst ist, ist von der individuellen Situation abhängig, also beispielsweise Erkrankungsstadium oder bereits erfolgte Behandlungen.
Das Verfahren zur Kostenübernahme für die medizinische Grundversorgung kann sich regional unterscheiden.
- Teilweise stellt die zuständige Gemeinde oder Stadt "Behandlungsscheine" aus, mit denen die Betroffenen zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen können.
- Teilweise erhalten Geflüchtete schon nach kurzer Zeit eine Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenversicherung, die sie in der Praxis oder im Krankenhaus vorzeigen müssen.
Verfahren, wenn ukrainische Krebspatienten schon da sind
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die bis zum 4. März 2024 einreisen, benötigen für die ersten 90 Tage noch keine Aufenthaltsbescheinigung (Aufenthaltstitel).
Innerhalb dieser 90 Tage müssen die Geflüchteten aber einen Aufenthaltstitel erhalten oder mindestens beantragt haben. Ist ein Antrag gestellt, bleibt der Zustand "erlaubter Aufenthalt" bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten. Es wird die sogenannte "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt.
Zuständig ist die Ausländerbehörde oder Gemeinde am Aufenthaltsort. Die genauen Verfahrensweisen können sich regional unterscheiden.
- In vielen Städten, zum Beispiel in Berlin, besteht die Möglichkeit das Verfahren online durchzuführen.
- Die zuständigen Stellen vor Ort oder auch die Internetseiten der Gemeinden informieren über das jeweilige Verfahren.
- Online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
So geht die medizinische Versorgung mit Aufenthaltserlaubnis weiter
Nach Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis können aus der Ukraine geflüchtete Menschen arbeiten und Sozialleistungen beantragen. Dafür müssen sie sich selbstständig beim zuständigen JobCenter oder Sozialamt melden.
Haben Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis und sind erwerbsfähig, aber arbeitslos: Dann erhalten sie Geld vom Jobcenter ("Bürgergeld") und werden bei der Arbeitssuche unterstützt. Sie werden Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten eine Versichertenkarte und haben damit Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Haben Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis und können nicht arbeiten, etwa wegen ihres Alters oder weil sie wegen einer Krankheit erwerbsgemindert sind: Dann erhalten sie eine Grundsicherung ("Sozialhilfe"). Sie sind dann zwar nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, erhalten aber auch von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte. Betroffene können hierüber im Bedarfsfall Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dafür müssen sie in Kliniken und Praxen die Versichertenkarte vorlegen. So können die Kosten direkt mit dem Sozialamt abgerechnet werden.
Geflüchtete, die noch keine Leistungen auf Grundsicherung beantragt haben, erhalten zunächst weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nur den Basisschutz in der Krankenversicherung.
Geflüchtete, die in Deutschland eine Arbeit annehmen, werden in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und erhalten die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehegatten und Kinder sind dann in der Regel mitversichert (Familienversicherung).
Geflüchtete, die über Vermögen oder über hohes Einkommen etwa aus selbständiger Tätigkeit verfügen, können in der Regel keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, vom JobCenter oder vom Sozialamt erhalten. Sie müssen auch die Kosten für ihre medizinische Behandlung selbst bezahlen. Der Krebsinformationsdienst kann keine Informationen dazu geben, wann dies der Fall ist und welche Kosten entstehen. Prinzipiell kann für diese Menschen auch eine private Krankenversicherung infrage kommen.
Regionale Unterschiede
Der genaue Ablauf der oben beschriebenen Verfahren kann regional unterschiedlich sein. Häufig können die Registrierung und der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig erfolgen.
Detaillierte Darstellungen der einzelnen Verfahrensabschnitte finden Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch oder auf den Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden des Aufenthaltsortes. Geflüchtete Menschen informieren sich am besten vor Ort und nutzen Unterstützungsangebote vor Ort.
Weitere wichtige Hinweise für geflüchtete Krebspatienten
Frühzeitig Kontakt mit Klinik oder Arztpraxis aufnehmen: So können Betroffene mit Ärztinnen oder Ärzten rasch besprechen, wie die Krebsbehandlung fortgesetzt oder begonnen werden kann. Dies gilt besonders auch in den Fällen, wenn die Meldung bei der Behörde nicht sofort nach der Ankunft erfolgen oder gleich abschließend bearbeitet werden kann.
Kosten klären: Geflüchtete sollten mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprechen, ob und welche Kosten anfallen – gerade dann, wenn sie noch die Grundversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ärztinnen und Ärzte müssen darüber informieren, ob die Geflüchteten die Behandlungskosten selbst tragen müssen und in welcher Höhe.
- Der Krebsinformationsdienst kann keine Einschätzung dazu abgeben, welche Behandlungen im Einzelfall von der Basisversorgung erfasst sind.
Es gibt in vielen Orten Deutschlands auch Unterstützungsangebote, die Geflüchteten zunächst unbürokratisch Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen.
Medizinischer Notfall: Liegt ein medizinischer Notfall vor, können Betroffene direkt ein Krankenhaus oder eine Praxis aufsuchen oder den Notruf wählen. Die Kostenübernahme wird dann vor Ort geklärt.
- Wichtig: Es ist nicht völlig auszuschließen, dass die Geflüchteten selbst die Kosten tragen müssen.
- Eine Krebserkrankung als solche ist kein Notfall. Ein Notfall liegt in der Regel nur vor, wenn eine akute Lebensgefahr besteht (zum Beispiel akute Atemnot, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Unfall).
Corona: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können sich in Deutschland auf das Coronavirus testen und gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Auch diese Gesundheitsleistungen werden bezahlt.
- Fachleute empfehlen Krebspatienten und ihren Angehörigen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Abhängig von ihrer persönlichen Erkrankungssituation gehören Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19. Da viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit auf sehr beengtem Raum mit vielen Menschen zusammenleben, ist die Impfung für ukrainische Krebspatienten besonders wichtig.
Das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) bietet ein Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache an.
Geduld gefragt
Nicht immer ist die medizinische Versorgung so schnell sichergestellt, wie erhofft oder wie es notwendig wäre. Insbesondere der Registrierungsprozess kann sich verzögern. Hier gilt es zu beachten:
- Auch wenn sich die Registrierung unverschuldet verzögert, kann laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesinnenministerium (BMI) schon die Bitte um Unterstützung bei der zuständigen Behörde oder gegenüber einem Krankenhaus ausreichen, damit geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Denn: Diese Bitte gelte als Schutzgesuch.
- Selbst wenn es mit der Registrierung, der Ausstellung des Ankunftsnachweises oder des Behandlungsscheins nicht vorangeht: Nehmen Sie trotzdem möglichst frühzeitig mit einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis Kontakt auf, um zu klären, wie die Krebsbehandlung fortgesetzt oder begonnen werden kann. Hier eignen sich auch die Anlaufstellen, die die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zusammengestellt hat.
- Wenn Sie aus der Ukraine stammen und Krebs haben, melden Sie sich bei entsprechenden Problemen beim Krebsinformationsdienst. Wir versuchen, Sie zu unterstützen und die richtigen Ansprechpersonen zu finden.
- Wenn Sie auf Sprachbarrieren stoßen, suchen Sie sich möglichst vor Ort Unterstützung im Umgang mit Behörden oder bei Arztbesuchen.
Psychologische und psychoonkologische Unterstützung: Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine können sich für jeden Krebskranken in jeder Phase der Krebserkrankung negativ auf die Psyche auswirken. Obwohl Menschen unterschiedlich auf Krieg und Trauma reagieren, ist davon auszugehen, dass während oder kurz nach der Flucht die psychische Belastung für die Betroffenen sehr hoch ist. Dadurch können sich krebs- oder behandlungsbedingte Beschwerden wie Schmerzen oder schwere Erschöpfung (Fatigue) verstärken. Manche Menschen brauchen deshalb zusätzlich psychologische Unterstützung.
- Hilfe können Betroffene über die Ukrainische Psychoonkologische Gesellschaft (Ukrainian Psycho-oncology Association, UPOA) erhalten. Deren Psychologen stehen über Facebook weiterhin virtuell für psychologische Unterstützung zur Verfügung.
- Außerdem gibt es noch andere internationale psychoonkologische Gesellschaften oder Verbände, die ihre Hilfe anbieten, wie etwa in Polen.
- Das Informationsblatt Bewältigung von Krebs in einer Notfall- oder Katastrophensituation (PDF, englisch) der Amerikanischen Krebsgesellschaft bietet für Betroffene eine erste Orientierung.
Was, wenn geflüchtete Krebspatienten ausschließlich ukrainisch oder russisch können?
Manchmal kann ein Dolmetscher bei einer medizinischen Behandlung notwendig sein. Kosten dafür können in einzelnen Fällen übernommen, wenn der Dolmetscherdienst unerlässlich ist, um die Gesundheit zu sichern, auf besondere Bedürfnisse von Kindern einzugehen oder es verwaltungsrechtliche Gründe gibt. Zuständig ist die jeweilige Ausländerbehörde.
- Informieren Sie sich deshalb am besten vor Ort, welche Möglichkeiten zur Übersetzung zur Verfügung stehen.
Weitere Hilfsangebote für ukrainische Krebspatienten
3 große bundesweite Krebs-Selbsthilfegruppen unterstützen ukrainische Krebserkrankte und ihre Angehörigen: Sie bieten Kontakt zu anderen Krebsbetroffenen und zu aus der Ukraine stammenden onkologischen Fachkräften, Ärzten und Pflegenden. Mehr dazu finden Sie in einem Info-Flyer (PDF) in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache.
Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat einen Hilfsfond für Angehörige ukrainischer Krebspatienten eingerichtet, die die Betroffenen (Kinder oder Erwachsene) während der Behandlung in Krebszentren in Deutschland begleiten. Aus diesem Hilfsfonds werden bereits entstandene oder entstehende Reise-, Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern der Patienten in Höhe von bis zu 5.000 Euro/Patient von der Deutschen Krebshilfe übernommen.
Bitte beachten:
- Der Hilfsfond steht ukrainischen Krebspatienten zur Verfügung, die in Comprehensive Cancer Centers, in von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Krebszentren sowie in Kinderkrebszentren behandelt werden.
- Der Antrag muss von diesen Kliniken gestellt werden.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der DKH sowie beim INFONETZ KREBS unter 0800 80708877 oder per E-Mail an krebshilfe@infonetz-krebs.de.
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) führt auf ihrer Website eine Liste von zertifizierten Onkologischen Zentren und Comprehensive Cancer Centers (CCCs/Spitzenzentren), an die sich geflüchtete ukrainische Patienten wenden können, die eine Krebstherapie brauchen. Die dort genannten Zentren unterstützen bei der regionalen Versorgung Betroffener.
- Die Website ist auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
- Die gelisteten Einrichtungen bieten alle eine Telefon-Hotline und E-Mail-Adresse mit Ansprechpartnern, die Krebspatienten weiterhelfen.
- Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Das Universitätsklinikum Düsseldorf nimmt ukrainische Patienten auf, die an einer Leukämie- oder Lymphom-Erkrankung leiden und aus der räumlichen Nähe von Düsseldorf kommen oder in dieser Region einen Aufenthalt planen.
- Die Adresse lautet:
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
Tel: +49 (0)211-81 19 530
E-Mail: info@leukaemieliga.de - Die Kosten für die Behandlung übernimmt die AOK–Krankenkasse.
- Betroffene sollen sich an der Eingangspforte der Uniklinik anmelden. Wenn möglich sollten ein Ausweisdokument und die Kontaktdaten der aktuellen Unterkunft mitgebracht werden.
- Fragen rund um den Aufenthalt im Universitätsklinikum können – auch auf russisch – im Büro der Leukämie Lymphom Liga e.V. unter der Telefonnummer +49 (0)211-81 19 530 beantwortet werden.
Verschiedene Landeskrebsgesellschaften setzen sich für ukrainische Krebserkrankte ein: Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., die Thüringische Krebsgesellschaft e.V. und die Saarländische Krebsgesellschaft e.V. arbeiten im Rahmen der Initiative "Krebskrank und auf der Flucht - wir helfen". Dabei
- unterstützen sie betroffene Flüchtlinge, indem sie zeitnah und bedarfsgerecht an Fachärzte und Spezialisten weitervermitteln und bei der Kontaktaufnahme helfen.
- bieten sie eine kostenfreie Beratung in verschiedenen Fremdsprachen an.
Ergänzend bemühen sich die Beratungskräfte um weitere praktische Hilfen wie die Vermittlung von Unterkünften oder Dolmetscher- und Fahrdiensten.
Die Berliner Krebsgesellschaft e.V. bietet geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern mit Krebs unbürokratische finanzielle Hilfe aus ihrem Härtefonds an. Beantragen können Betroffene das Geld über die bezirklichen Krebsberatungsstellen der Gesundheitsämter, die Sozialdienste der behandelnden Krankenhäuser oder direkt bei der Berliner Krebsgesellschaft e.V.. Voraussetzungen sind:
- eine ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung,
- eine Kopie des Ausweises und
- dass sich die Menschen in Berlin aufhalten.
Transport von Krebspatienten aus der Ukraine: Maßnahmen der Politik
Unabhängig davon arbeitet die deutsche Politik an unkomplizierten Lösungen, um die medizinische Versorgung der Geflüchteten unbürokratisch und umfassend zu gewährleisten. Möglich ist, dass sich das aktuelle Verfahren deswegen nochmal ändert.
- Wir informieren hier zeitnah über etwaige Änderungen.
Organisiert die Politik Möglichkeiten, ukrainische Krebskranke nach Deutschland zu holen? Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben sich Bund und Länder dazu bereit erklärt, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.
Bei der Koordination des Krankentransports nach Deutschland arbeiten das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern und das Auswärtige Amt zusammen.
Nach der Ankunft in Deutschland werden die Patientinnen und Patienten nach einem Kleeblatt-Mechanismus auf Krankenhäuser in Deutschland verteilt. Der Kleeblatt-Mechanismus wurde in der Corona-Pandemie entwickelt und organisiert die Verlegung von Patienten zwischen Bundesländern und einzelnen Regionen in Deutschland.
Wie können Krebspatienten aus der Ukraine oder deren Angehörigen einen Krankentransport organisieren? Menschen, die Hilfe benötigen, können versuchen, sich über ihr Krankenhaus an das ukrainische Innenministerium oder die Regierung zu wenden. Dort werde alle Fälle zentral erfasst und Hilfsleistungen organisiert. Gegebenenfalls können auch Hilfsorganisationen, die in der Ukraine unterstützen, einen Transport in die Nachbarstaaten organisieren. Beispiel sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter oder die Malteser. Das Auswärtige Amt bietet eine Liste der Hilfsorganisationen im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe an.
Zum Weiterlesen für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden haben wir erste hilfreiche Links für Sie zusammengestellt:
Die deutsche gesetzliche Krankenkasse AOK informiert in einer FAQ umfassend zu gesundheitsrelevanten Themen für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Informationen sind auch in ukrainischer Sprache verfügbar. (abgerufen am 28.02.2023).
Die gemeinnützige Organisation MedWatch informiert in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache zu Gesundheitsthemen, die für ukrainische Flüchtlinge von Belang sind (abgerufen am 28.02.2023; Artikel werden fortlaufend aktualisiert):
- Informationen für Menschen aus der Ukraine mit Krebs Wie und wo Therapie fortsetzen?
- Informationen für Geflohene aus der Ukraine und Helfende
- Wichtige Infos zum Aufenthalt in Deutschland (Krankenversicherung)
- Wo bekommen Sie Medikamente?
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat das Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" für Geflüchtete aus der Ukraine aufgebaut, das ausführlichere Informationen in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache anbietet – unter anderem zu medizinischer Versorgung.
Das Handbook Germany wird unter anderem von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung gefördert: Dieses Handbuch enthält zusammengestellte Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Hier findet sich auch unter "Weitere Hilfen" eine FAQ zur medizinischen Versorgung.
Die Europäische Union (EU) hat Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in allen EU-Sprachen sowie auf Russisch und Ukrainisch zusammengestellt, darunter
(abgerufen am 28.02.2023)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bietet in ukrainischer Sprache verschiedenste Informationsmaterialien zur Corona-Pandemie an, darunter Informationen zu Corona-Tests und -Impfungen, Hygieneregeln und gesetzlichen Regelungen. (Einstiegsseite auf Deutsch, abgerufen am 28.02.2023).
Fragen zur onkologischer Versorgung geflüchteter Krebspatienten aus der Ukraine? Wir sind für Sie da.
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:
- auf Deutsch und Englisch am Telefon täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
- auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)
+++ Bitte beachten: Die Beantwortung von Anfragen auf Ukrainisch und Russisch kann länger als die üblichen 2 Werktage dauern. +++