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Genexpressionstest Oncotype DX bei Brustkrebs jetzt Kassenleistung

Welche Bedingungen gelten und wo Betroffene den Biomarker-Test machen können

Seit Januar 2020 bezahlen Krankenkassen den biomarkerbasierten Test Oncotype DX bei Frauen mit Brustkrebs im frühen Stadium. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Voraussetzungen für eine Nutzung des Tests gelten.

Wie hoch ist mein Rückfallrisiko? Brauche ich noch eine Chemotherapie nach der Operation? Das sind Fragen, die sehr viele Brustkrebspatientinnen betreffen. Ärzten stehen mittlerweile verschiedene Biomarker-Tests zur Verfügung, um diese Fragen besser beantworten zu können. Die Kostenübernahme war dabei lange ungeklärt. Das hat sich zumindest für den Test Oncotype DX jetzt geändert.

Wer den Biomarker-Test nutzen kann

Der Genexpressionstests Oncotype DX kann helfen, den Nutzen einer Chemotherapie abzuschätzen. Foto: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Für Brustkrebspatientinnen kommt der Test dann infrage, wenn Ärzte den Nutzen einer Chemotherapie nicht anhand gängiger klinischer und pathologischer Untersuchungen abschätzen können. Zudem bezahlen Krankenkassen den Test nur, wenn der Tumor folgende Eigenschaften hat:

  • Hormonrezeptor-positiv, das bedeutet, der Tumor wächst hormonabhängig.
  • HER2/neu negativ, das bedeutet, der Tumor bildet das HER2-Protein nicht oder nur in geringer Menge.
  • Keine Metastasen in Lymphknoten (N0) oder anderen Organen (M0)

Was für die Aufklärung notwendig ist

Aufklärung mit Merkblatt: Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen vor dem Einsatz des Tests mit dem Merkblatt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufzuklären. Darin werden folgende Fragen beantwortet:

  • Worum geht es bei der Entscheidung?
  • Wie wird das Rückfallrisiko ohne den Biomarker-Test bestimmt?
  • Welche Zusatzinformationen liefert der Biomarker-Test?
  • Sorgt der Biomarker-Test für eine klare Empfehlung?

Das Merkblatt kann unter folgender Adresse als PDF heruntergeladen werden: www.g-ba.de/downloads/17-98-4797/2019-06-20_G-BA_Patientinnenmerkblatt_Biomarker_WZ.pdf

Aufklärung nur durch bestimmte Ärzte: Außerdem hat der G-BA festgelegt, dass nur bestimmte Fachärzte ein Aufklärungsgespräch zum Test durchführen dürfen:

  • Gynäkologen mit dem Schwerpunkt gynäkologische Onkologie, mit der Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie" oder mit Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung.
  • Fachärzte für innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
  • Internisten ohne Schwerpunkt, die eine Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung besitzen oder die Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie" führen.

Detaillierte Informationen

Wie genau der Genexpressionstest Oncotype DX funktioniert oder welche Alternativen es gibt, können Sie bei uns im Archiv unter "Genexpressionstest Oncotype DX bei Brustkrebs künftig Kassenleistung?" nachlesen.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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