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Schmerzmittel auf Auslandsreisen und im Urlaub

Das gilt bei Betäubungsmitteln und Opioiden

Krebspatientinnen und Krebspatienten, die auf betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel angewiesen sind, dürfen diese auch auf Auslandsreisen mitnehmen, etwa in den Urlaub. Dabei sollten sie aber bestimmte Regeln zu beachten.

Schmerzmittel im gepackten Koffer neben Bikini, Sonnenbrille, Kleidung
Krebspatienten können betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel auf ihrer Auslandsreise mitnehmen – unter Einhaltung bestimmter Regeln. © kosmos111, Shutterstock.com

Sind Krebspatientinnen und Krebspatienten auf betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel angewiesen, dürfen sie diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, etwa, wenn sie in den Urlaub fahren.

Erlaubt sind allerdings nur die Mengen, die für den persönlichen Bedarf innerhalb des Reisezeitraums notwendig sind. Dies gilt für Bürger von Vertragsstaaten des Schengener Abkommens und für Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens.

Damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, müssen Patienten aber einige Regeln beachten.

Hinweise der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Auf Nummer sicher

Nehmen Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche und beglaubigte Bescheinigung mit, dass die Schmerzmittel notwendig sind.

Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt müssen bescheinigen, dass die Medikamente notwendig sind. Diese Bescheinigung muss die zuständige Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.

Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raums":





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