Nahrungsergänzungsmittel: Große Versprechen, k(l)eine Wirkung?
Kein Ersatz für Medikamente
Nahrungsergänzungsmittel – als Tabletten, Pulver oder Saft gibt es sie überall zu kaufen: in der Apotheke, in der Drogerie oder im Supermarkt. Groß ist das Angebot auch im Internet. In der Werbung für solche Produkte heißt es oft, Nahrungsergänzung sei wichtig für die Gesundheit: Nicht nur Kranke sollen täglich Kapseln, Tropfen oder Pillen einnehmen – auch Gesunden mangele es heute an wichtigen Nährstoffen.
Stimmt das? Kann man mit gezielter Nahrungsergänzung Krankheiten wie Krebs vorbeugen? Lässt sich sogar eine Krebserkrankung aufhalten?
Die meisten Fachleute sind sich einig: nein, normalerweise benötigen Gesunde keine Nahrungsergänzung, und Krebspatienten nützt sie nicht nur nichts, sie kann unter Umständen sogar schaden. Der Krebsinformationsdienst hat Hintergründe, Links und Quellen zusammengestellt.
Wichtiges in Kürze
Nahrungsergänzungsmittel – was versteht man darunter eigentlich? Auf jeden Fall eines ist klar: mit Arzneimitteln darf man derartige Produkte nicht verwechseln. Nahrungsergänzungsmittel enthalten einen oder mehrere Stoffe in konzentrierter Form, normalerweise aber nur solche, die auch natürlicherweise in der Nahrung vorkommen.
Bekannte Beispiele sind Tabletten mit den Vitaminen C oder E, Mineralstoffpräparate mit Magnesium oder Calcium oder Produkte mit Fettsäuren oder Aminosäuren. Immer häufiger werden auch sogenannte Botanicals angeboten, die Auszüge aus Obst, Gemüse oder anderen Pflanzen enthalten.
Nahrungsergänzungsmittel gibt es beispielsweise als Tabletten, Tropfen, Kapseln oder Pulver. Auch wenn man viele Produkte nur in der Apotheke bekommt, bleibt es dabei: Sie sind keine Arzneimittel, rein rechtlich handelt es sich lediglich um Lebensmittel. Wer zu solchen Produkten greift, sollte sich von der Einnahme dementsprechend auch keine gesundheitlichen Vorteile versprechen.
Experten raten statt zu Pillen zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung. Nahrungsergänzung kann das nicht ersetzen, und sie kann einen ungesunden Lebensstil nicht ausgleichen. Nahrungsergänzungsmittel können sogar schaden, wenn man sie ohne ärztliche Kontrolle verwendet oder zu zweifelhaften Importen aus dem Ausland greift - das haben zahlreiche Untersuchungen belegt.
Nur in besonderen Situationen kann eine zeitweilige Nahrungsergänzung sinnvoll sein, etwa wenn ein sicher diagnostizierter Mangel vorliegt, oder wenn der Bedarf vorübergehend nur schwer zu decken ist, etwa während einer Schwangerschaft. Dann verschreibt der Arzt normalerweise aber Produkte, die rechtlich echte Arzneimittel sind, oder die zumindest eine geprüfte arzneiliche Qualität aufweisen.
Auf eigene Faust sollte man weder als Gesunder noch als Krebspatientin oder Krebspatient zu den frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln greifen. Besser ist es, zunächst mit dem Arzt zu sprechen, wenn man einen Mangel befürchtet.
Beim Kauf auf die Packung achten
Warum ist der Unterschied zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln so wichtig?
Für Arzneimittel gelten ganz andere und wesentlich anspruchsvollere gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen. Je wirksamer sie sind, desto höher ist auch das Risiko, dass sonst etwas schiefgehen könnte.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen dagegen vom Gesetz her gar nicht wie richtige Arzneimittel wirken. Sie dürfen nur in Dosierungen auf den Markt kommen, in denen keine therapeutische Wirkung zu erwarten ist. Sie sind weder zur Vorbeugung noch zur Behandlung von Krankheiten vorgesehen, auch nicht zur Krebstherapie.
Woran erkennt man beim Kauf den Unterschied?
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel – beides gibt es in der Apotheke. Man kann beides über das Internet bestellen. Und selbst Drogeriemärkte bieten inzwischen einzelne frei verkäufliche Arzneimittel im gleichen Regal an wie Nahrungsergänzungsmittel. Den Unterschied erkennt man erst auf den zweiten Blick: In der Bewerbung, auf dem Etikett oder im Beipackzettel muss stehen, um was für ein Präparat es sich tatsächlich handelt und wofür es vorgesehen ist.
Ein Beispiel ist der Hinweis "zur Nahrungsergänzung". Verpackungen von Nahrungsergänzungsmittel müssen zudem den Hinweis enthalten, dass das Produkt eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht ersetzen kann. Medikamente mit den gleichen Inhaltsstoffen sind dagegen meist nur für die Behandlung von Mangelzuständen vorgesehen und nicht zur Vorbeugung von Krankheiten.
Weitere Hintergründe und vertiefende Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln hat der Krebsinformationsdienst in den folgenden Abschnitten zusammengestellt.
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Nahrungsergänzungsmittel sind so weit verbreitet und werden so intensiv beworben, dass die meisten Menschen früher oder später damit zu tun haben. Wir sind für Ihre Fragen daher auch persönlich da, am Telefon unter 0800 - 420 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr, oder per E-Mail über unser Kontaktformular.
Klare Unterscheidung: Warum sind Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente nicht das Gleiche?
Nahrungsergänzungsmittel sehen häufig aus wie Medikamente, dürfen rein rechtlich aber nicht so wirken. Sie dürfen nur die Ernährung ergänzen. Die Kassen übernehmen die Kosten nicht.
Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel nichts anderes als Lebensmittel. Sie unterscheiden sich von Obst, Gemüse, Fleisch, Getreide oder anderen Produkten allein dadurch, dass sie einzelne Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten. Auch wenn sie in Form von Tabletten, Pulvern oder Kapseln oft genauso aussehen wie echte Medikamente, dürfen sie per Gesetz keine arzneiliche Wirkung haben.
- Nahrungsergänzungsmittel sind im Gegensatz zu Arzneimitteln lediglich dazu gedacht, die Ernährung zu ergänzen.
Für sie gilt daher auch nicht das Arzneimittelgesetz, sondern es gelten die Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und insbesondere die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Sie müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich registriert werden. Ein umfänglicher Prüfungs- und Zulassungsprozess, in dem wie für Arzneimittel Wirkung und Nebenwirkungen erforscht und dokumentiert werden, ist nicht notwendig.
Wie sind dagegen Arzneimittel definiert? Das regelt in Deutschland das Arzneimittelgesetz, abgekürzt AMG. In vereinfachter Form bezeichnet man demnach als Arzneimittel:
- Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung an oder im Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
- Stoffe, die dem Gesetz nach keine Lebensmittel sind.
Wird eine therapeutische Wirksamkeit angestrebt, sind die Vorschriften eindeutig: Substanzen, die Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern sollen, müssen als Arzneimittel zugelassen sein. Bevor neue Medikamente auf den Markt kommen, müssen sie durch umfangreiche Forschung geprüft werden und ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Geregelt ist diese Zulassung im Arzneimittelgesetz. Zuständig für die Prüfung sind in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel /Paul-Ehrlich-Institut (PEI), und vor allem für neue Krebsmedikamente auch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
Auch wenn es sich damit rechtlich um zwei verschiedene Dinge handelt, sind die Übergänge zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten im Alltag manchmal fließend. Dies gilt vor allem für rezeptfreie Vitamine oder Mineralstoffe. Ein Präparat, das zur täglichen Nahrungsergänzung vorgesehen ist, kann sogar die gleiche Zusammensetzung haben wie ein rezeptfreies Arzneimittel, das lediglich zur zeitlich begrenzten Behandlung eines Mangelzustandes zugelassen wurde.
Das heißt aber auch: Ein Nutzen dieses Medikaments zur Nahrungsergänzung, etwa um Krankheiten vorzubeugen, wurde in klinischen Studien ebenso wenig nachgewiesen, wie für das Nahrungsergänzungsmittel.
Da Nahrungsergänzungsmittel rechtlich wie Lebensmittel einzustufen sind, zahlen die Krankenkassen nicht für sie, und Ärzte können Nahrungsergänzungsmittel nicht auf "Kassenrezept" verordnen. Zwar zeigen sich Versicherungen hier in Ausnahmefällen kulant - einen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme hat man grundsätzlich nicht.
Laut Werbung gesundheitsförderlich: Kann Nahrungsergänzung nicht doch manchmal sinnvoll sein?
Wichtig, gesund und unersetzlich – so werden Nahrungsergänzungsmittel oft angepriesen. Es sei für viele Menschen heutzutage viel zu schwierig, sich ausgewogen zu ernähren. Die "perfekte Ernährung" – das sei nahezu unmöglich. Was ist wirklich dran an solchen Aussagen?
Experten sind sich einig: Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für fast alle gesunden Menschen möglich.
Es gibt nur vergleichsweise wenige Ausnahmen, in denen Nahrungsergänzungsmittel zeitweilig sinnvoll sein können, und dies nur nach Rücksprache mit dem Arzt. Ein Beispiel sind mit Jod oder Fluor angereicherte Nahrungsmittel, oder auch für Frauen mit Kinderwunsch Folsäureprodukte.
Keines dieser Produkte kann eine gute Ernährung ersetzen. Es ist vielmehr die Fülle an Inhaltsstoffen und ihr komplexes Zusammenspiel, was eine gesunde Ernährung ausmacht. Einzelne, isolierte Stoffe können dies nicht ersetzen. Man kann sich also auch nicht auf Pillen oder Pulver verlassen, um eine wenig ausgewogene Ernährung oder einen ungesunden Lebensstil auszugleichen.
- Wer sich trotz gesunder Ernährung unsicher ist, ob die eigene Nährstoffversorgung optimal ist, sollte dies auf jeden Fall mit einem Arzt besprechen.
- Auf keinen Fall sollte man ohne Beratung zu entsprechenden Angeboten greifen. Denn: Selbst so lebenswichtige Stoffe wie Vitamine sind nicht immer harmlos. Eine Überversorgung kann der Gesundheit schaden.
Wie sieht es aus, wenn man krank ist?
Bei einer Erkrankung kann es tatsächlich zeitweilig schwierig sein, alle notwendigen Stoffe nur über die Ernährung aufzunehmen. Sind Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs also vielleicht doch sinnvoll?
Immer wieder stoßen Betroffene auf Angebote, die gezielte Hilfe bei Tumorerkrankungen versprechen: Die Kerne einer Tropenfrucht beispielsweise sollen es "mit Krebszellen aufnehmen" können. Ein Gesundheitsportal im Internet wirbt für Multivitamindrinks für mehr als 100 Euro pro Liter. In den schlimmsten Fällen wird nicht nur ein gesundheitlicher Nutzen suggeriert, den es gar nicht gibt – es werden sogar gezielt Falschinformationen verbreitet, die für Nichtmediziner nur schwer von Informationen aus zuverlässigen Quellen zu unterscheiden sind.
- In Deutschland und den meisten EU-Ländern sind solche irreführenden oder krankheitsbezogenen Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln ausdrücklich verboten.
Anbieter, die ihre Produkte als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen, haben in der Regel keine Studien zu Wirkung oder auch möglichen Nebenwirkungen vorgelegt. Und für die meist verkauften Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine und Mineralstoffe, ist sogar nachgewiesen, dass sie als isolierte Substanzen weder vor Krebs schützen noch eine Erkrankung nachweislich günstig beeinflussen.
Verbraucherschützer raten deshalb: Krebspatienten sollten kritisch sein, besonders bei auffallend vollmundigen Versprechen. Auch auf die vermeintliche Erfahrung anderer Betroffener sollte man sich nicht unbedingt verlassen: Bewertungen angeblich zufriedener Kunden in Online-Shops oder positive Kommentare in Internet-Foren können fingiert sein.
Mögliche Qualitätsmängel: Birgt die Einnahme Risiken?
Auch beim Schutz vor Qualitätsmängeln, unerwarteten Nebenwirkungen oder falscher Anwendung gibt es große Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln. Zwar haften die Hersteller und Vertreiber für die Sicherheit und Qualität, doch ihre Produkte müssen in Deutschland nur registriert werden, eine Zulassung ist nicht erforderlich.
Die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren danach stichprobenartig nur solche Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Diese Aufgabe ist nicht einfach: Zu schaffen macht den Bundesbehörden eine wahre Flut neuartiger Substanzen, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt drängen.
Was bei Kontrollen auffällt: Die Inhaltsstoffe mancher Produkte überschreiten die zugelassenen Höchstmengen um ein Vielfaches. Das kann zum Gesundheitsrisiko für jeden werden, der solche Mittel zu sich nimmt. Oder die Inhaltsstoffe kommen in herkömmlichen Lebensmitteln gar nicht vor und niemand weiß, was sie im Organismus bewirken: Solche Mittel sind in Deutschland nicht verkehrsfähig, dürfen also nicht verkauft werden.
Fälschungen, Verunreinigungen, illegale Substanzen
Selbst Inhaltsstoffe, die sogar in Arzneimitteln wegen möglicher Risiken verboten sind, tauchen in Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland wieder auf und sind über das Internet bestellbar.
Immer wieder wurden bei Stichprobenkontrollen zudem Verunreinigungen und illegale Beimischungen in Nahrungsergänzungsmitteln festgestellt, die zu einer erheblichen Gefährdung von Verbrauchern und Patienten führten.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es zum Schutz?
Anbieter außerhalb Europas sind juristischen Schritten aus Deutschland meist entzogen. Ein wirklicher Verbraucherschutz ist für die Behörden deshalb kaum möglich: Wer per Internet bestellt, muss wissen, dass sich der Vertreiber des gewünschten Produkts unter Umständen nicht an die in Deutschland geltenden Hygieneregeln bei der Herstellung und Verpackung seines Nahrungsergänzungsmittels hält, weil in seinem Land entsprechende Produktkontrollen fehlen.
Risiken auch bei legalen Produkten nicht ausgeschlossen
Auch wenn man ein in Deutschland produziertes Produkt verwendet, sind unerwünschte Folgen nicht ausgeschlossen. Hier zwei Beispiele:
- Raucher sollten beispielsweise keine zusätzlichen Beta-Carotine einnehmen, die als Vorstufe von Vitamin A angeboten werden, häufig als "ACE-Vitamine" in Kombination mit Vitamin C und E: Ihr Lungenkrebsrisiko steigt an, mehr dazu im Text Vitamine und Spurenelemente.
- Auch Patienten, die wegen Krebs oder einer anderen Erkrankung bereits Medikamente einnehmen, riskieren viel: Manche Stoffe vertragen sich nicht mit Medikamenten - es kann zu gesundheitsgefährdenden Wechselwirkungen kommen, oder die Arzneimittel wirken nicht wie gewünscht.
- Wer als Patient trotz aller Risiken nicht auf Nahrungsergänzungsmittel verzichten möchte, sollte daher immer die behandelnden Ärzte davon informieren, welche Produkte er zusätzlich einnimmt.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
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Quellen zum Weiterlesen (Auswahl)
Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland und der EU
Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland zuständig. Eine wichtige Botschaft des BVL: Für Gesunde sind diese Produkte bei abwechslungsreicher und ausgewogener Ernährung in der Regel überflüssig. Das Amt informiert Verbraucher auch über die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln unter www.bvl.bund.de/. Was vor allem bei der Bestellung im Internet zu beachten ist und wie die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln zu beurteilen ist, erklärt das Faltblatt "Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln – Was Verbraucher wissen sollten". Es kann hier heruntergeladen werden: www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Flyer/Flyer_Nem.pdf.
Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
Auch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass es in Deutschland nur wenige Situationen gibt, in denen eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll ist. Das Bundesamt informiert ebenfalls über mögliche Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln unter www.bfr.bund.de/de/gesundheitliche_bewertung_von_nahrungsergaenzungsmitteln-945.html. Die Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Spurenelemente in entsprechenden Mitteln wurden im März 2018 aktualisiert: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im März 2018 seine Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert:
Weißenborn, A., Bakhiya, N., Demuth, I. et al. Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. J Consum Prot Food Saf (2018) 13: 25. https://doi.org/10.1007/s00003-017-1140-y
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
Die Experten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung raten von der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ab. Eine allgemeine Stellungnahme aus dem Jahr 2012 kann hier eingesehen werden: www.dge.de/presse/pm/bunte-pillen-fuers-gute-gewissen-was-bringen-nahrungsergaenzungsmittel. Eine Stellungnahme speziell zu isolierten sekundären Pflanzenstoffen zur Nahrungsergänzung findet sich hier: www.dge.de/presse/pm/sekundaere-pflanzenstoffe-und-ihre-wirkungen-auf-die-gesundheit-farbenfrohe-vielfalt-mit-potenzial.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – European Food Safety Authority)
Auf EU-Ebene befasst sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – European Food Safety Authority) mit dem Thema Lebensmittelsicherheit. Sie hält sowohl für Verbraucher wie für Fachkreise viele Informationen in deutscher Sprache vor, die Mehrzahl der Fachveröffentlichungen gibt es jedoch nur auf Englisch unter www.efsa.europa.eu.
Rechtliche Informationen
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV): www.gesetze-im-internet.de/nemv
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG): www.gesetze-im-internet.de/lfgb
- Novel Food-Verordnung beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de/de/novel_foods-215.html
- Mehr zu den gesetzlichen Einschränkungen der gesundheitsbezogenen Aussagen oder Health Claims findet sich unter www.bfr.bund.de/cd/9142.
- EU-Rechtsvorschrift, Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine und Mineralstoffe enthalten, einsehbar unter http://eur-lex.europa.eu.
- Zugelassene Internet-Apotheken: Übersicht beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), unter www.dimdi.de/static/de/amg/versandhandel/haendler/index.htm
Kontrolle von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel
Die deutschen Lebensmittelbehörden prüfen die auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel hinsichtlich potentieller gesundheitlicher Risiken. Doch nicht nur mangelnde Qualität, sondern auch Verbrauchertäuschung kann dazu führen, dass ein Produkt beanstandet wird. Eine Liste der zuständigen Landesministerien, die für die Lebensmittelsicherheit zuständig sind, hält das BfR bereit: www.bfr.bund.de/de/______laender-5561.html.
Leitlinien in deutscher Sprache zur Vorbeugung von Krebs, Krebstherapie und zur Ernährungstherapie bei Krebspatienten
Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) bietet aktuelle deutschsprachige Leitlinien zu einzelnen Tumorarten unter www.awmf.org/leitlinien.
Die evidenzbasierten Leitlinien enthalten in der Regel Informationen zur Vorbeugung und zur angemessenen Ernährung bei der jeweiligen Krebserkrankung. Keine der aktuellen Leitlinien empfiehlt Patienten die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Einige Leitlinien raten auch explizit von der Verwendung ab.
Ebenfalls über die AWMF abrufbar ist die nicht lokalisationsbezogene Leitlinie "Klinische Ernährung in der Onkologie", entwickelt unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin: www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/073-006.html, Stand31.10.2015. Dort wird in der Empfehlung Nr. 46 ausdrücklich von Nahrungsergänzungsmitteln zur Rezidivprophylaxe abgeraten.
Internationale Empfehlung zur Nahrungsergänzung
Generell gehen die meisten Experten davon aus, dass Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung vermutlich nicht notwendig sind und Ernährungsmängel auch nicht ersetzen können. Hier ein wichtiges Beispiel: Bereits 2008 hat die Weltkrebsforschungsstiftung, englisch World Cancer Research Fund (WCRF), diese Aussage ausdrücklich in ihre Empfehlungen aufgenommen ("Ernährung, körperliche Aktivität und Krebsprävention"): "Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen".
Diese Aussage hat sich bis 2017 inhaltlich nicht verändert. Sie ist vom WCRF auch in mehreren seiner Reports zu einzelnen Tumorarten wiederholt worden. Einen Einstieg in die vielfältigen Informationen des WCRF bietet http://www.wcrf.org/. Von dort aus sind die weiteren Reports und regelmäßige Aktualisierungen zugänglich, ebenso die zugrunde liegende Literatur.
Fachartikel (Auswahl)
Die im Folgenden aufgeführten Artikel stellen eine Auswahl genutzter Quellen und Hintergrundinformationen dar. Fachveröffentlichungen liegen überwiegend in englischer Sprache vor, sie richten sich an vorinformierte Leser und sind meist nur über wissenschaftliche Bibliotheken oder kostenpflichtige Onlinedienste zugänglich. Hilfestellung bei der Recherche bietet der Krebsinformationsdienst auch in einem Informationsblatt (PDF) zum Laden und Ausdrucken.
Lappe J, Watson P, Travers-Gustafson D, Recker R, Garland C, Gorham E, Baggerly K, McDonnell SL. Effect of Vitamin D and Calcium Supplementation on Cancer Incidence in Older Women: A Randomized Clinical Trial. JAMA. 2017 Mar 28;317(12):1234-1243. doi: 10.1001/jama.2017.2115.
Weißenborn, A., Bakhiya, N., Demuth, I. et al. Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. J Consum Prot Food Saf (2018) 13: 25. https://doi.org/10.1007/s00003-017-1140-y
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Erstellt: 07.04.2015
Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.
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